GARANTIE
1. Die von ASTEL d.o.o. hergestellte Ausstattung
Wartungsbedingungen einwandfrei funktionieren.
2. Die zweijährige Garantie tritt mit dem Einkaufsdatum in kraft. Ein Kaufbeweis muss beigelegt
werden um die garantiefrist festzustellen.
3. Die Garantie ist übertragbar und deckt das Produkt für den festgelegten Zeitraum.
4. Im Falle, dass ein Teil der Ausstattung, außer den im nachstehenden Absatz 5. aufgeführten und
ausgeschlossenen einen Defekt aufweist, muss der Besitzer folgendes tun:
(a) eine schriftliche Aussage über die Art und die Umstände des Defekts anfertigen, bestmöglich
mit Angabe des Einkaufsdatums, Kauforts, Namens und Anschrift des Installateurs, Namens
und Anschrift des Käufers;
(b) der Inhaber muss das defekte Teil oder die Einheit mit einer Beschreibung und der oben
beschriebene Aussage dem Garantiegeber, ASTEL d.o.o., oder dem zugelassenen Händler
zukommen lassen, Versandkosten zu lasten des Käufers berechnet;
(c) wenn der Garantiegeber oder zugelassene Händler nach der Überprüfung feststellt, dass der
Defekt ein Material- oder Bearbeitungsfehler ist, werden die Zubehörteile repariert oder ersetzt
und auf Kosten des Garantiegebers zurückgesendet;
(d) der Kaufpreis wird dem Käufer nicht zurückerstattet, außer wenn der Garantiegeber den Fehler
nicht beheben konnte, obwohl er einige Möglichkeit dazu hatte. Vor der Rückzahlung des
Kaufpreises muss der Käufer eine schriftliche Aussage eines fachmännischen Lieferanten für
nautische Ausrüstung vorlegen, die besagt, dass der Defekt trotz instruktionsgemäßer
Befolgung der Bedienungsanleitung bei der Installation weiterbesteht;
(e) Reparaturen dürfen nur vom Garantiegeber oder zugelassenen Händler ausgeführt werden
und jeder Versuch seitens einer nicht befugten Person den Defekt zu beheben würde diese
Garantie rechtsunwirksam machen;
5. Die Garantie gilt nicht bei Defekten oder Schaden die durch eine falsche Installation oder einen
falschen Anschluss, Missbrauch oder Zweckentfremdung, wie dem Aussetzten übermäßiger
Temperatur, dem Besprühen mit Salz- oder Frischwasser oder dem Eintauchen im Wasser außer
bei besonderer wasserdichter Ausrüstung;
6. Jegliche Verpflichtung oder Haftung seitens des Garantiegebers oder seiner Angestellten und
Vertreter
ist
Einkommensverlust oder Gewinnausfall, dem Gebrauch oder Verkauf und daraus folgenden oder
sich daraus ergebenden Schaden oder Kosten, einschließlich möglicher Fehler oder
Fehlfunktionen der Ausstattung oder ihrer Teile, ausgeschlossen .
7. Der Garantiegeber übernimmt keine Haftung für Indirekten- oder Folgenschaden inklusive
Schäden, die aus Schiffskollisionen oder dem Aufprall mit anderen Objekten verursacht wird.
für
Verletzungen
wird
einer
oder
mehrerer
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unter
normalen
Betriebs-
Personen,
Sachbeschädigung,
und