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7 Einbau und Montage des Mall-Pelletspeicher / Tiefbau
7.8 Lüftung
Gemäß VDI-Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher", Abs. 6.1 werden
technische Anforderungen an die Lüftung der Pelletspeicher zur Vermeidung
gesundheitsrelevanter CO-Konzentrationen definiert.
Da die Schachtabdeckungen des Pelletspeichers insbesondere im befahrbaren Bereich nicht
zuverlässig die erforderliche Belüftung gewährleisten können, muss zusätzlich eine separate
Belüftungsleitung angeordnet werden.
Diese Belüftungsleitung hat wie das Leerrohr für die Saug- und Rückluftleitung des
Entnahmesystems den Durchmesser DN 200 und wird ebenfalls seitlich aus dem Speicher
geführt.
Bauseits ist die Leitung mit einer Maximallänge von 5m in den nicht überfahrbaren Bereich
zu führen und vertikal zur Geländeoberkante zu richten. Dort kann der standardmäßig
werkseitig mitgelieferte Belüftungsstutzen („Kamin") montiert und z.B. an einer Hauswand
befestigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit z.B. einen Edelstahlkamin anzuordnen.
Zur Vermeidung von eindringender Kondensat-Feuchtigkeit sollte die Leitung im horizontalen
Bereich mit Gefälle vom Speicher weg verlegt werden.
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