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Einbau Und Montage Des Mall-Pelletspeicher / Tiefbau; Planungshinweise; Erdarbeiten; Baugrube - Mall Umweltsysteme 6000-E3 Installation Und Betriebsanleitung

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7 Einbau und Montage des Mall-Pelletspeicher / Tiefbau

7 Einbau und Montage des Mall-Pelletspeicher / Tiefbau

7.1 Planungshinweise

Die Wahl des Behälternutzvolumens ist auf die installierte Heizleistung (max. 250 KW, vgl.
auch VDI 3464) abzustimmen; ggf. ist eine Rücksprache mit dem Hersteller und Planer
Gebäudetechnik erforderlich.
An einem Mall-Pelletspeicher darf nur ein Heizkessel angeschlossen werden!
Der Grundwasserstand darf aus Gründen der Auftriebssicherheit nicht oberhalb 125 cm
unter Geländeoberkante liegen.
Die Oberfläche/Platzbefestigung über dem Speicher darf nicht in einer großflächigen Mulde
mit Gefahr von dauerhafter Pfützenbildung liegen. Die Dränageleitungen der Schacht-
Aufsätze (siehe unten) müssen rückstaufrei in die Entwässerungsplanung integriert werden.

7.2 Erdarbeiten

Auf das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften A 11 der Berufsgenossenschaft und DIN
4124 sowie DIN 18300 wird der Auftragnehmer hiermit besonders hingewiesen.
Über die im Baufeld vorhandenen Versorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer
rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu
erkundigen.

7.3 Baugrube

Die Baugrube incl. Arbeitsraumbreite ist grundsätzlich nach DIN 4124 auszuführen.
Die Tiefe der Baugrube errechnet sich aus der Mächtigkeit der Sandschicht, der
Speicherhöhe und der gewählten Erdüberdeckung von ca. 40 cm.
In die Grubensohle ist auf tragfähigem Grund ein ca.25 cm starkes Kiessandbett und ein ca.
5 cm starke Splittschicht 4/8 (Feinplanum) einzubringen, zu verdichten und horizontal
abzuziehen.
Zur Vermeidung von nachträglichen Setzungen (nicht aus Gründen der Behälterstabilität)
sind die Baugrubenarbeitsräume und Leitungsgräben mit nichtbindigem Material lagenweise
einzubringen und zu verdichten. Größere Steine und Felsbrocken dürfen dabei den
Pelletspeicher nicht berühren.
Die Sicherheitsregeln müssen, speziell bei den Erdarbeiten, bei der Montage und beim
Einsteigen in den Pelletspeicher, unbedingt beachtet werden.

7.4 Zufahrt

Voraussetzung für die Anlieferung zur Baustelle mit einem Tieflader (siehe Seite 18), sowie
die betriebliche Befüllung ist eine befestigte, ungehinderte und gefahrlose Zufahrt. Die
Entscheidung über die Befahrbarkeit liegt im Zweifelsfall beim Fahrer. Ein geeigneter
Stellplatz für ein Mobil-Kranfahrzeug von 10x10m muss vorhanden sein. Bohlen / Kanthölzer
sind zu diesem Zweck ggf. bauseitig vorzuhalten. Die möglichen Auslegerlängen sind vor
Montage mit dem Lieferwerk abzuklären bzw. aus Kranlastdiagrammen abzulesen (Abstand
Abstützung von Baugrubenkante: ca. 2 m). Es wird von einer Standardauslegerlänge von 16
m ausgegangen. Witterungsabhängig muss bauseits Beleuchtung und/oder Wasserhaltung
vorgehalten werden.
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