Jedem Bediener sollte in der Rechtetabelle des Kassensys-
tems die für ihn erforderlichen Rechte zugewiesen werden.
Die Bedienerschlüssel und Transponderkarten, die diese
Rechte aktivieren, dürfen ausschließlich im Besitz der
entsprechenden Bediener sein. Die Passwörter dürfen aus-
schließlich den entsprechenden Bedienern bekannt sein.
Die Bedienerrechte müssen gewissenhaft vergeben wer-
den, da Bediener je nach Rechtevergabe die Konfiguration,
die Programmierung und Daten verändern oder löschen
können. Diese Veränderungen können für Sie finanzielle
Schäden und strafrechtliche Konsequenzen haben, da zum
Beispiel die gespeicherten Daten nicht mehr den Forderun-
gen der Finanzbehörden entsprechen.
Der Betreiber ist für die Vergabe der Bedienerrechte
verantwortlich. Ihr Vectron-Fachhändler sollte mit Ihnen
DE
vor der Inbetriebnahme ein Konzept für die Vergabe von
Bedienerrechten erstellen und jedem Bediener der Mini II
ausschließlich die für ihn erforderlichen Rechte zuweisen.
Ihr Vectron-Fachhändler ist für die Programmierung und
Konfiguration der Mini II verantwortlich. Vectron empfiehlt
Ihnen, selbstständig keine Veränderungen an der Program-
mierung und Konfiguration vorzunehmen. Bei Fragen und
Wünschen zur Programmierung und Konfiguration spre-
chen Sie bitte Ihren Vectron-Fachhändler an.
Die Mini II und das Netzteil Vectron PS30 dürfen nur unter
den im Kapitel 4.4 „Technische Daten" auf Seite 27
beschriebenen Umgebungsbedingungen betrieben werden.
Die Mini II darf nicht im Freien aufgestellt werden. Das
Betreiben der Komponenten außerhalb dieser Umgebungs-
bedingungen ist nicht bestimmungsgemäß.
Der Touchscreen darf nur mit Touchstiften und Fingern
berührt werden.
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