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Fehlfunktion / Inanspruchnahme Der Gewährleistung - Urbane Heroes Gogo Bedienungsanleitung

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Gewährleistung zu erbringen, wenn das Produkt durch Unfall, Missbrauch,
Fehlgebrauch, Fehlanwendung oder durch nicht vom Hersteller stammende Produkte
oder Dienstleistungen auf welche Art auch immer beschädigt, zerstört oder verändert
wird. Wird das Produkt oder Teile davon ohne schriftliche Erlaubnis vom Hersteller auf
welche Art auch immer modifiziert, oder öffnet der Kunde das Produkt, ist der
Hersteller von der Erbringung jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung befreit,
so auch, wenn die vom Hersteller angebrachte Fahrgestellnummer entfernt oder
unkenntlich gemacht wurde. Kein Händler, Vertreter oder Angestellter vom Hersteller
ist berechtigt, diese Gewährleistungserklärung in irgendeiner Weise zu ändern,
auszuweiten oder zu ergänzen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Hersteller
keine Haftung für Folgeschäden jeder Art, die durch den Betrieb des Produktes
entstehen. Insbesondere haftet der Hersteller nicht für den Kunden entstandene
Schäden und entgangenen Gewinn sowie für Verlust oder Beschädigung von Daten.
Fehlfunktion / Inanspruchnahme der Gewährleistung
Bitte lesen Sie im Falle der Fehlfunktion des Produktes die online unter urbane-
heroes.com/support zugänglichen Hinweise zur Inbetriebnahme und Fehlerbehebung.
Sollte das Produkt danach immer noch nicht einwandfrei funktionieren, finden sie
unter selbiger Internetadresse Hinweise für die Inanspruchnahme der Gewährleistung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag ist Österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts anzuwenden. Ist der Kunde Verbraucher, so sind auch die zwingenden
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, auf diesen Vertrag anzuwenden. Für Streitigkeiten ist das am Sitz des Herstellers
zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt die
Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der
gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Herstellers.
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