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Grundlegende Sicherheitshinweise; Vorbemerkungen; Pflichten Des Betreibers; Bestimmungsgemäße Verwendung - JUMA JU 17 FU Betriebs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE

1.1

Vorbemerkungen

Die JU 17 FU ist nach dem heutigen Stand der Technik und den entsprechend geltenden Vorschriften ge-
baut.
Trotzdem können von dieser Maschine unvermeidbare Restgefahren für Personen und Gegenstände aus-
gehen. Aufgrund dessen ist es unerlässlich, dass jede mit dieser Maschine arbeitende Person diese BWA
und hier insbesondere die Sicherheitshinweise sorgfältig liest, versteht und beachtet.
1.2

Pflichten des Betreibers

Gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art. 6 und 7 sowie EU-Grundlagen-Richtlinie
89/391/EWG Art. 1(1) und Art. 6(1) über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ist der Betreiber der Maschine zur Unterwei-
sung und insbesondere zur Sicherheitsunterweisung derjenigen Personen verpflichtet, die mit Montage, Be-
trieb, Wartung, Reparatur oder Demontage dieser Maschine beauftragt werden sollen.
Außerdem ist der Betreiber entsprechend EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art. 4a zur
Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen und nach Fehlfunktionen verpflichtet.
Folgende Vorschriften fallen in die Pflichten des Betreibers und werden deswegen als vorausgesetzt ange-
sehen:
Einhaltung der oben bereits erwähnten EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655 und ihrer
nationalen Umsetzungen,
Einhaltung der gültigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeits-
sicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Aufzugsverordnung etc.), der berufsgenossenschaftli-
chen Vorschriften (BG-Vorschriften) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV),
Beachtung technischer Spezifikationen sowie
bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit der Maschine ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.
Die JU 17 FU ist ausschließlich zur Grund- und Unterhaltsreinigung bestimmt. Die JU 17 FU muss von einer
Person bedient werden, die während des kompletten Reinigungsvorganges für den Betrieb der Maschine
verantwortlich ist.
Jeder darüber hinausgehende oder anderweitige Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
eventuell resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das daraus entstandene Risiko trägt allein der
Betreiber, bzw. der Benutzer der JU 17 FU.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört ferner auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbestimmungen. Außerdem sind an der Maschine direkt an-
gebrachte Sicherheitshinweise, Hinweisschilder und Kennzeichen strikt zu beachten und in vollständig les-
barem Zustand zu halten.
Einscheibenmaschine JU 17 FU
Betriebsanleitung
Seite 6

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