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Water Technology Service FVKE 12 – 120 Bedienungsanleitung Seite 9

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Einbauort und Aufstellung
1. Die Wasserenthärtungsanlage darf nur in einem Raum installiert werden, in dem keine Frostge-
fahr besteht und in dem keine Temperaturen über 50° C auftreten. Eine direkte Sonnenein-
strahlung auf die Wasserenthärtungsanlage ist zu vermeiden!
2. Die relative Luftfeuchtigkeit am Aufstellungsort darf nur kurzfristig den Wert von 95% überstei-
gen, feuchte Keller oder Brunnenschächte sind zu vermeiden!
3. Vor der Wasserenthärtungsanlage muss ein Schutzfilter installiert sein, der die Anlage vor gro-
ben Verunreinigungen (Rost, Sand, etc.) schützt.
4. In unmittelbarer Nähe der Wasserenthärtungsanlage sollte ein Bodenablauf vorhanden sein.
5. Um das bei der Regeneration anfallende Abwasser abzuleiten, ist ein Ablaufsystem mind. NW
50 erforderlich. Der Kabinettbehälter ist mit einem Sicherheitsüberlauf ausgerüstet, welcher
ebenfalls mit dem Ablaufsystem in geeigneter Weise verbunden werden muss.
6. Ein Netzanschluss 230V/50Hz sollte in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
7. Der Mindestfließdruck von 2,0 bar darf nicht unterschritten werden, da sonst die einwandfreie
Funktion der Wasserenthärtungsanlage durch Bildung von Luftpolstern gestört wird. Ebenso ist
sicherzustellen, dass der maximale Betriebsdruck von 6 bar keinesfalls überschritten wird.
Kommen im System Druckspitzen (z.B. sog. Wasserschläge) vor, die den maximal zulässigen
Druck überschreiten, muss vor der Wasserenthärtungsanlage ein Druckreduzierventil vorhan-
den sein.
8. Wird die Entnahme von Hartwasser gewünscht, sind die entsprechenden Leitungen vor der
Wasserenthärtungsanlage abzuzweigen.
9. Es sollte durch den Installateur überprüft werden, ob eventuell ein Dosiergerät zur Korrosions-
verhinderung nachgeschaltet werden muss. Das ist in erster Linie bei Wasserleitungen aus
Zink etc. zu empfehlen.
10. Wenn Gefahr besteht, dass heißes Wasser oder Dampf durch Druckschwankungen in der Lei-
tung in die Wasserenthärtungsanlage gelangt, müssen entsprechende Sicherheitsvorrichtun-
gen (z.B. Rückflussverhinderer etc.) in die Weichwasserleitung eingebaut werden, da die Kom-
ponenten der Wasserenthärtungsanlage nicht heißwasserbeständig sind und bei Temperaturen
über 40° C zerstört werden.
11. Der Boden unter dem Soleaufbereitungsbehälter muss sauber und eben sein.
12. Wenn die Wasserenthärtungsanlage auf eine Vorrichtung oder ein Podest gestellt wird, so
muss gewährleistet sein das diese Vorrichtung auch das gesamte Gewicht der Anlage mit
Wasser und Regeneriersalz dauerhaft tragen kann.
13. Vor Abschluss der Inbetriebnahme darf kein Salz in den Soleaufbereitungsbehälter gefüllt wer-
den.
Anforderungen an die Wasserqualität des zu enthärtenden Wassers
Das Zulaufwasser muss klar und frei von groben Verunreinigungen (Sand, Kies, etc.) und or-
ganischer Verschmutzung sein. Ebenso dürfen keine gelösten Eisen- und Manganverbindun-
gen über 0,2 mg/Liter im Zulaufwasser enthalten sein, da sich diese auf dem Ionenaustau-
scherharz ablagern können.
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