Entsorgung
Ladegeräte, Zubehör und Verpackungen sol-
len einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Nur für EU-Länder:
nationales Recht müssen nicht mehr ge-
brauchsfähige Ladegeräte getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Änderungen vorbehalten.
2 610 A12 003 • 13.8.09
Werfen Sie Ladegeräte nicht
in den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen
Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik-Altge-
räte und ihrer Umsetzung in
Deutsch | 11