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Rückversandt Von Gütern; Garantiebedingungen - DHC BT551 Handbuch

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  • DEUTSCH, seite 47

GARANTIEBEDINGUNGEN

Batterieprüfgeräte mit festgestellten Material- und Herstellfehlern werden
gemäss den veröffentlichten Prüf- und Reparaturverfahren von defekten
und rückversendeten Geräten repariert oder ersetzt. Das Vorhandensein
eines Defektes muss in Übereinstimmung mit den veröffentlichten
Verfahren vom Verkäufer festgestellt werden. Die veröffentlichten
Prüfverfahren sind auf Anfrage erhältlich.
Die Gültigkeit dieser Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden des Gerätes,
die auf Unfälle, Mißbräuche, Abänderungen, eine unzweckmäßige
Benutzung oder auf eine Nichtbeachtung und Nichtbefolgung der
Bedienungsanleitungen zurückzuführen sind. Diese Garantie gilt
ausschließlich für den ursprünglichen Erstkäufer und ist weder zuteilbar
noch übertragbar. Für die Inanspruchnahme der Garantiedienstleistungen
muss jeweils der Kaufbeleg vorgewiesen werden. Ohne einen solchen
Kaufbeleg wird jede Inanspruchnahme einer Garantiedienstleistung
abgelehnt. Jede allfällige Inanspruchnahme einer Garantiedienstleistung
muss im voraus bezahlt zusammen mit dem Kaufbeleg und dem darauf
aufgeführten Kaufdatum eingereicht werden. Der Absender übernimmt die
Verantwortung für Schäden, die während dem Versand aufgetreten sind
(vom Kunden rückversendetes Gerät). Falls die Garantie für das Gerät als
gültig befunden wird übernimmt der Absender lediglich die Versandkosten.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Garantieoptionen nach
Gutachten zu ersetzen oder alternative Garantieoptionen anzubieten.
Die einzige und ausschließliche Abhilfe zur Behebung eines Defektes
irgendeines Produktes ist je nach Gutachten und Wahl des Verkäufers die
Reparatur oder ein Ersatz. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für direkte,
indirekte, spezielle, Unfall- oder Folgeschäden (einschl. Profitverlust),
ungeachtet ob diese auf die Garantie, einen Vertrag, ein Delikt oder auf
eine irgend andere Rechtstheorie basieren.
RÜCKVERSANDT VON GÜTERN:
Zu rückversendete Güter müssen mit ausreichend Verpackungsmaterial
verpackt werden, um diese vor Schäden, die während dem Transport und
Versand auftreten können gut zu schützen. Während dem Transport und
Versand entstandene Schäden werden durch diese Garantie nicht gedeckt.
Der Absender trägt die Kosten für die Reparatur solcher Schäden.
ANMERKUNG:
VOR DEM RÜCKVERSAND VON GÜTERN MUSS DER VERMERK
"GÜTERRÜCKVERSAND" AUF ALLEN KAUFBELEGEN, QUITTUNGEN UND
AUF ALLEN IM ZUSAMMENHANG STEHENDEN VERSANDPAPIEREN
ANGEGEBEN SEIN, UM EVENTUELLE EXTRAKOSTEN ZU VERMEIDEN."
- D.22-V1 -

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