AIR 7/7
2.3
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Für den Betrieb des Fahrtwindgebläse gelten die Vorschriften und Bestimmungen der
Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung, die Arbeitsstätten- und
Reichsgaragenverordnung, sowie die einschlägigen VDE-Vorschriften in ihrer jeweils
neuesten Fassung.
Das Fahrtwindgebläse AIR 7/7 darf ausschließlich seiner Bestimmung gemäß (Ersetzen des
Fahrtwindes bei Fahrzeugprüfungen und Fahrsimulation mit Kraftfahrzeugen auf Rollen-
prüfständen) und innerhalb seiner Leistungsgrenzen betrieben und benutzt werden.
Das Fahrtwindgebläse AIR 7/7 darf nur von eingewiesenem Personal betrieben werden.
Das Fahrtwindgebläse AIR 7/7 muss bei Nichtbenutzen ausgeschaltet werden.
Keine Gegenstände (Werkzeug, Material usw.) auf dem Fahrtwindgebläse ablegen!
Niemals Gegenstände in die Schutzgitter bei angeschlossenem Gerät stecken!
2.4
Sicherheitsvorschriften für Servicearbeiten
Servicearbeiten, wie zum Beispiel: Installation, Wartung oder Reparaturarbeiten, dürfen nur
von Servicetechnikern der Firma MAHA oder von autorisierten Servicepartnern durchgeführt
werden.
Arbeiten am elektrischen Teil der Anlage dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden.
Vor allen Reparatur-, Wartungs- und Rüstarbeiten muss der Hauptschalter ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
2.5
Kombination mit Zubehör
Das Fahrtwindgebläse AIR 7/7 darf nur mit Zubehör betrieben werden, das von MAHA
zugelassen oder genehmigt wurde. Dies gilt insbesondere für jedes Zubehör mit elektrischer
und/oder mechanischer Verbindung zu MAHA Prüfstraßen.
2.6
Austausch von Teilen
Um die zuverlässige Funktion und damit die Sicherheit des Fahrtwindgebläses AIR 7/7 zu
gewährleisten, dürfen nur Original-Ersatzteile von MAHA verwendet werden. Original-Ersatzteile
werden von MAHA unter besonders hohen Qualitätsanforderungen an Material und
Herstellungsprozess hergestellt.
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Sicherheit
D1 1302BA1--D01