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Verwendungszweck
3.1
Hinweise zum Strahlenschutz
VORSICHT. Ausgesendetes Licht kann Schäden an Haut und Augen (bis hin zu
Erblindung) hervorrufen. Stellen Sie daher bei der Anordnung des Gerätes in Ihrer
Applikation sicher, dass keine Menschen, Tiere oder Gegenstände ungewollt dem
ausgesendeten Licht ausgesetzt sind.
Geeigneter UV-Schutz nach Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch
künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
(aktueller Stand, Juli 2010) ist bei Betrieb des LED-Arrays zu tragen. Weiter ist dafür zu sorgen, dass sich
keine Personen ohne UV-Schutz in dem UV-Strahlungsbereich aufhalten können. Gegebenenfalls ist der
UV-Strahlungsbereich mit einer strahlungsfesten Abschottung zu umgrenzen.
VORSICHT. Beachten Sie die Bestimmungen der DIN EN 166:2002-04 zum Tragen von
CE gekennzeichneten Schutzausrüstungen (z.B. UV-Schutzbrille) beim Arbeiten mit den
LED Arrays.
Je
nach
Art
der
Sicherheitsmaßnahmen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die abgegebene Strahlung verschiedene
Schäden an Haut oder Augen verursachen kann.
VORSICHT. Beachten Sie die Warnhinweise (z.B. Leistungsdichte und spektrale Breite
der LEDs) in den gerätespezifischen Benutzerunterlagen und Sicherheitsdatenblättern.
LED Array Controller Handbuch
Strahlung
gelten
weitere,
durch
den
LED-Hersteller
vorgegebenen
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