Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Instandsetzung; Haftungsausschluss - IMMOOS SS1 mGB Gebrauchsanleitung

Seilfahrgerät
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für SS1 mGB:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Beschädigte oder unvollständige Geräte dürfen nicht benutzt werden.
Treten Zweifel auf, darf das Seilfahrgerät nicht eingesetzt werden.
Jährliche Prüfung (Kontrolle)
Mindestens 1x jährlich sind Prüfungen (Kontrollen) durch einen Sachkundigen durchzuführen und zu
dokumentieren.
Die jährliche Prüfung (Kontrolle) umfasst im wesentlichen:
- Vollständigkeitsprüfung des Seilfahrgerätes
- Sichtprüfung aller Einzelteile
- Die Fliehkraftbremse ist auszublasen
- Die Zahnräder zur Konservierung mit einem guten Silikonöl (z.B. Waffenöl) leicht einölen
- Verschleissteile (Gummirollen etc.) sind nach Bedarf zu ersetzen
- Funktionsprüfung
In Zweifelsfällen ist eine Prüfung und Wartung durch den Hersteller oder durch eine von ihm autorisier-
te Person durchzuführen.
Wartungsarbeiten nach Erreichen von 10'000 m Fahrt auf dem Seil oder spätestens nach 8 – 10
Jahren
Die zurückgelegte Fahrstrecke ist zu dokumentieren (Formular im Anhang)
Bei Erreichen von 10'000 m Fahrt auf dem Seil oder spätestens nach 8 – 10 Jahren ist das IMMOOS
Seilfahrgerät Typ SS1 / SS2 durch den Hersteller oder durch eine von ihm autorisierte Person zu
warten.
Sollten mehrere Seilfahrgeräte Typ SS1 / SS2 vorhanden sein, wird empfohlen bei Schulungen und
Übungen jeweils die selben 1-2 Geräten zu benutzen. Dadurch müssen die nicht gebrauchten Geräte
bei der 10-Jahreskontrolle nur einer SKP sowie einer Funktionskontrolle unterzogen, nicht aber revi-
diert werden. Somit können Kosten gespart werden.

Instandsetzung

Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch den Hersteller oder durch eine von ihm autorisierte Person
ausgeführt werden.

14. Haftungsausschluss

Die IMMOOS GmbH lehnt jegliche Haftung und Schadenersatzpflicht ab, wenn Unfälle oder Schäden
zurückzuführen sind auf:
• Nichteinhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
• Nichteinhaltung von Vorschriften oder vertraglich vereinbarten Bedingungen der
IMMOOS GmbH
• Nicht bestimmungsgemässe Verwendung des IMMOOS Seilfahrgerätes Typ SS1 / SS2
• Eigenmächtig vorgenommene Veränderungen an Teilen des Gerätes
• Ersatz der Teile durch andere Materialien
• Zusätzliche Belastungen der Teile
• Teile, welche nicht durch die IMMOOS GmbH konstruiert, hergestellt und geliefert wurden
• Sabotage, kriegerische Ereignisse und Fälle höherer Gewalt
GA_DE_Seilfahrgerät_Typ_SS1_Rev 10; Datum: 05/2016
Seite 17

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ss1 ogbSs2 mgbSs1-twin

Inhaltsverzeichnis