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Eichpflichtig; Einstellungen; Verifizierung; Versiegelung - OHAUS T71P Bedienungsanleitung

Serie 7000
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DE-66
6.

EICHPFLICHTIG

Wenn das Anzeigegerä t im Handel oder einer gesetzlich kontrollierten Anwendung eingesetzt wird, muss diese Option eingerichtet
und das Gerä t gemä ß den Bestimmungen der ö rtlichen Behö rde fü r Maß e und Gewichte verifiziert und versiegelt werden. Der
Kä ufer muss sicherstellen, dass alle zutreffenden gesetzlichen Auflagen erfü llt werden.
6.1

Einstellungen

Vor der Verifizierung und Versiegelung fü hren Sie folgende Schritte aus:
1. Verifizieren Sie, dass die Menü einstellungen den Auflagen der ö rtlichen Behö rde fü r Maß e und Gewichte entsprechen.
2. Fü hren Sie wie in Abschnitt 3.3 erlä utert eine Kalibrierung durch.
3. Stellen Sie die Option „Eichpflichtig" im Setup-Menü auf EIN.
4. Beenden Sie das Menü .
5. Unterbrechen Sie die Stromzufuhr zum Anzeigegerä t und ö ffnen das Gehä use wie in Abschnitt 2.3.1. beschrieben.
6. Stellen Sie die Position des Sicherheitsschalters SW1 auf EIN (siehe Abschnitt 1.2, Abb. 1-3, Punkt 11).
7. Schließ en Sie das Gehä use.
8. Stellen Sie die Stromzufuhr wieder her und schalten das Anzeigegerä t ein.
9. Während des Einschaltens wird auf der Anzeige „EICHPF.MOD.EIN" (Eichpflichtiger Modus ist eingeschaltet) eingeblendet, was
bestä tigt, dass das Anzeigegerä t fü r das Versiegeln bereit ist.
HINWEIS: Wenn „Eichpflichtig" und der Sicherheitsschalter auf EIN gestellt sind, können die folgenden Menüeinstellungen nicht
geä ndert werden: Nullkalibrierung, Messspannenkalibrierung, Linearitä tskalibrierung, GEO, Bereich, Kapazitä t, Teilstrich, Einheit
beim Einschalten, Nullbereich, Auto-Tara, Gewichtsdaten beibehalten, Eichpflichtig, Stabiler Bereich, Automatische Nullverfolgung,
Bruttoanzeige, Modi, Einheiten, Nur stabile Daten drucken.
HINWEIS: Fü r Anlagen, bei denen das Nachverfolgungsversiegelungsverfahren eingesetzt wird, sind Schritte 5 bis 8 nicht
erforderlich. Jedoch kann der Sicherheitsschalter als Absicherung gegen ungewollte Verä nderungen an den Konfigurations- und
Kalibrierungseinstellungen auf ON (Ein) gestellt werden.
6.2

Verifizierung

Ein Vertreter der ö rtlichen Behö rde fü r Maß e und Gewichte oder ein befugter Servicevertreter muss das Verifizierungsverfahren
ausfü hren.
6.3

Versiegelung

6.3.1

Physikalische Siegel

In Gerichtsbarkeiten, in denen das physikalische Versiegelungsverfahren eingesetzt wird, muss der zustä ndige Beamte an der
ö rtlichen Behö rde fü r Maß e und Gewichte oder ein entsprechend befugter Dienstvertreter ein Sicherheitssiegel anbringen, um
Manipulierungen an den Einstellungen zu verhindern. Hinsichtlich Versiegelungsmethoden beziehen Sie sich bitte auf die
Abbildungen weiter unten.
Abbildung 6-1. T71P-Drahtplombe
Abbildung 6-3. T71XW-Drahtplombe
Indikatoren der Serie 7000
Abbildung 6-2. T71P-Papiersiegel
Abbildung 6-4. T71XW-Papiersiegel

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Diese Anleitung auch für:

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