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Ein Telefon mit einem nicht entnehmbaren Akku muss gemäß den vor Ort
geltenden Umweltvorschriften entsorgt werden.
Bei einem Unibody-Gerät:
Das Telefon ist ein Unibody-Gerät, deshalb kann die hintere Abdeckung nicht
abgenommen und der Akku nicht herausgenommen werden. Beachten Sie
folgende Hinweise:
- Versuchen Sie niemals, die hintere Abdeckung zu öffnen.
- Versuchen Sie nicht, den Akku herauszunehmen, zu ersetzen oder zu öffnen.
- Stechen Sie nicht in die hintere Abdeckung des Telefons.
- Verbrennen
Sie
das
Telefon
Hausmüll und setzen Sie es keinen Temperaturen über 60 °C
aus.
Das Unibody-Gerät (also Telefon UND Akku) muss gemäß den vor Ort geltenden
Umweltvorschriften entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Telefon, dem Akku und dem Zubehör bedeutet,
dass die Produkte nach Ende der Nutzung zu einer der folgenden
Sammelstellen gebracht werden müssen:
- Kommunale Abfallentsorgungsstellen mit Behältern für Elektromüll
- Sammelbehälter in den Verkaufsstellen
Sie werden anschließend wiederverwertet. Dadurch wird verhindert, dass
bestimmte Substanzen in die Umwelt gelangen, und die Komponenten können
erneut verwendet werden.
In EU-Ländern gilt:
Die Sammelstellen sind kostenlos.
Alle Produkte mit diesem Zeichen müssen zu solchen Sammelstellen gebracht
werden.
In Ländern außerhalb der EU gilt:
Gegenstände mit diesem Symbol dürfen nicht im normalen Abfall entsorgt
werden, wenn Ihre Region über entsprechende Recycling- und Sammelstellen
verfügt. Stattdessen müssen sie zu diesen Sammelstellen gebracht werden,
damit sie wiederverwertet werden können.
ACHTUNG: WIRD DER AKKU DURCH EINEN FALSCHEN TYP ERSETZT,
BESTEHT EXPLOSIONSGEFAHR. ENTSORGEN SIE VERWENDETE AKKUS
DEN GENANNTEN ANWEISUNGEN ENTSPRECHEND.
nicht,
entsorgen
Sie
es
nicht
9
• LADEGERÄTE:
Über das Stromnetz versorgte Ladegeräte können in folgendem Temperaturbereich
verwendet werden: 0 °C bis 40 °C.
Das Ladegerät für das Mobiltelefon entspricht den Sicherheitsstandards für die
Verwendung von IT- und Bürogeräten. Es entspricht zudem der Ökodesign-
Richtlinie 2009/125/EG. Aufgrund unterschiedlicher elektrischer Spezifikationen
funktioniert ein in einer bestimmten Region erworbenes Ladegerät unter
Umständen in einer anderen Region nicht. Verwenden Sie Ladegeräte
ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung.

Funkwellen .........................................

im
Für alle Mobiltelefonmodelle muss vor der Markteinführung ein Nachweis
über die Einhaltung internationaler Standards (ICNIRP) bzw. der EU-Richtlinie
2014/53/EU (RED) erbracht werden. Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit
des Nutzers und anderer Personen ist eine grundlegende Voraussetzung dieser
Standards bzw. dieser Richtlinie.
DIESES
GERÄT
HINSICHTLICH DER BELASTUNG DURCH FUNKWELLEN.
Dieses Mobilgerät sendet und empfängt Funkwellen. Bei der Entwicklung
wurde darauf geachtet, dass die durch internationale Richtlinien empfohlenen
Grenzwerte für die Belastung durch Funkwellen (elektromagnetische
Hochfrequenzfelder) nicht überschritten werden. Die Richtlinien wurden von
einer unabhängigen wissenschaftlichen Organisation (ICNIRP) erarbeitet und
weisen eine großzügige Sicherheitsmarge auf, um die Sicherheit aller Personen
unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zu gewährleisten.
In den Richtlinien zur Belastung durch Funkwellen wird die Maßeinheit SAR
(spezifische Absorptionsrate) verwendet. Der SAR-Grenzwert für Mobilgeräte
beträgt 2 W/kg.
Bei der Durchführung der SAR-Tests werden die Standardbetriebspositionen des
Geräts verwendet, das dabei auf der höchstzugelassenen Leistungsstufe auf allen
getesteten Frequenzbändern sendet. Für dieses Gerät gelten gemäß ICNIRP-
Richtlinie folgende Höchstwerte:
ERFÜLLT
DIE
INTERNATIONALEN
10
RICHTLINIEN

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