Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Garantiebedingungen - Devolo dLAN 200 AV Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für dLAN 200 AV:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

|
24
Anhang
5.5

Allgemeine Garantiebedingungen

Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-Produkten nach ihrer Wahl zusätz-
lich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen:
1
a)
b)
c)
d)
2
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag
der Lieferung des Gerätes durch den devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen
bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
a)
b)
c)
d)
4
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
b)
c)
|
devolo dLAN 200 AV
Garantieumfang
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleis-
tet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchs-
anweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach
devolos Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält devolo
sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen
Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der
Garantie ausgeschlossen.
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo getragen, nicht aber die Kosten für
den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderun-
gen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik
anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch
hierauf besteht nicht.
Garantiezeit
Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unver-
züglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich
gegenüber der mit dem Transport beauftragten Person und dem Absender geltend zu machen.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch
innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transportperson und dem
Absender zu reklamieren.
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder
das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rechnungs-
originals vorgelegt wird. devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungsoriginal vor-
legen zu lassen.
Ausschluss der Garantie
wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit,
Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der techni-
schen Spezifikationen liegen,
|

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis