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BARTZ HKK Rusti Bedienungsanleitung Seite 8

Inhaltsverzeichnis
Gewährleistungsrichtlinien des Herstellers für Garantieleistungen
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in
jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere Bartz- Geräte leisten wir unabhängig
von den Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den
nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die Bartz- Garantie erstreckt sich auf die
unentgeldliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der
beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz
besteht nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff
und in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels
anfallen. Weitergehende Ansprüche sind ausge-
schlossen.
1.
Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch
Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
Innerhalb der Werksgarantie werden alle
2.
Funtionsfehler, die trotz vorschriftsmässigem
Anschluss, sachgemässer Behandlung und
Beachtung der gültigen Bartz Einbau-
vorschriften und Betriebsanleitungen nachweis-bar
auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzu-
führen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb
3.
von 2 Wochen nach Übergabe des Bartz-
Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend
den Bedingungen des Tranporteurs gegen den
Tranporteur geltend gemacht werden) sowie
Einstellungs-,Einregulierungs-undUm-
stellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen
nicht unter diese Werksgarantie.
Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie
verlängert sich die Garantiezeit weder für das
Bartz- Gerät noch für neu eingebaute Teile.
4.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum
über.
Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes
entscheidet unser Kundendienst nach billigem
Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist
5.
unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen.
Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungs-
ort, ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt
durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte
sind so zugänglich zu machen, dass keine
BARTZ-WERKE GmbH,
Tel.
06831/7008-0
Fax 06831/7008-75, www.bartz-werke.de
,
Franz-Meguin-Str. 14-16
66763 Dillingen
Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc.
entstehen können.
6. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und
die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
7. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an
Geräten und deren Teile, die verursacht wurden
durch:
Äussere chemische oder physikalische
-
EinwirkungenbeiTransportLagerung,
Aufstellung und Benutzung (z.B. Schäden
durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen,Kondenswasser,Überhitzung).
Haarrissbildungbeiemailliertenoder
kachelglasierten Teilen ist kein Qualitäts-
mangel.
Falsche Grössenwahl
-
NichtbeachtungunsererAufstellungs-und
-
Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichenallgemeinenundörtlichen
Vorschriften der zuständigen Behörden, Gas- und
Elektriziätsversorgungsunternehmen.Darunter
fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker
Schornsteinzug) sowie unsachgemäss ausgeführte
Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Vornahme
von Veränderungen an den Geräten, deren
Armaturen und Leitungen.
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
-
Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeignete
Gasbeschaffen-heit und Gasdruckschwankungen
beiGasgeräten;ungewöhnlichenSpan-
nungsschwankungen gegenüber der Nenn-
spannung bei Elektrogeräten.
Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
-
verursachte Überhitzung der Geräte, unsachge-
mässer Behandlung, ungenügende Pflege, unzu-
reichende Reinigung der Geräte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel .
Verschleiss der den Flammen un-mittelbar
-
ausgesetzten Teilen aus Eisen und Schamotte
(z.B. Stahl- Guss- oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch die Geräte verursacht werden.
Dazu gehören auch Raumverschmutzungen, die durch
ZersetzungsprodukteorganischerStauban-teile
hervorgerufen werden und deren Pyro-lyseprodukte
sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln,Textilien
und Ofenteilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
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