4. Aufstellung und Anschluß an den Schornstein
4.1 Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte bei der Aufstellung des Herdes die örtlichen baurechtlichen und
baupolizeilichen Vorschriften.
Es ist daher zweckmäßig, den Herd von einem Fachmann aufstellen zu lassen und vorher
den Schornsteinfeger um Rat zu fragen.
Der Mindestabstand zwischen Herd und angestelltem Küchenmöbel aus brennbaren
Baustoffen muß mindestens 40 cm betragen. Hängeschränke über dem Herd müssen
wenigstens 70 cm Abstand zur Herdplatte haben.
Vor dem Herd dürfen sich im Abstand von mind. 75 cm keine brennbaren Bauteile oder
Wohnungsgegenstände befinden.
Der Herd wird mit einem Ofenrohr von 120 mm Durchmesser an einen bestehenden
Schornstein angeschlossen.
Der senkrechte Teil des Rohres soll nicht länger als einen Meter sein. Die
Verbindungsstellen sind abzudichten.
Es ist darauf zu achten, dass das Ofenrohr nicht in den freien Querschnitt des
Schornsteines hineinragt.
Durch den Schornsteinfeger ist zu bestätigen, dass die für die Verbrennung benötigte
Luftmenge, insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen, ausreichend ist.
Die abgesaugte Luftmenge durch Dunstabzugshauben mit Abluftbetrieb ist zu
berücksichtigen. Fensterkippschalter ist vorzuziehen.
Achtung:
-
Die Feuerstätte muss auf einer nichtbrennbaren Unterlage aus mindestens 0,75
mm dickem Blech, Fliesen, o.ä. stehen. Die überstehenden Maße dieser Unterlage
müssen von der Aschetüröffnung aus mindestens 500 mm nach vorn und
mindestens 300 mm beiderseits aus der ‚Öffnung betragen.
Das Aufbewahren von leicht entzündbaren Gegenständen im unteren Einschub (7)
-
ist verboten.
4.2 Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und aufgrund der
Typprüfung sind:
lufttrockenes, naturbelassenes Scheit- und Holzbriketts
Frisch geschlagenes Holz sollte mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden.
Untersagt ist:
Die Verbrennung von Abfällen sowie ungeeigneten und unzulässigen Brennstoffen, wie
z.B. Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, Kohlegrus, feuchtes oder mit
Holzschutzmittel behandeltes Holz, Papier und Pappe.
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