13. Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Fotofalle sollten sie Folgendes beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechtsge-
setz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroff enen nur dann veröff entlicht werden,
wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte
in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifi zierbarem Personenbezug möglich
sind, über die Fotofalle informiert werden, siehe auch Paragraph "Hinweispfl icht"
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Richten
Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öff entlichen Standorten
einsehbar sind. Dies berechtigt nicht die Veröff entlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine
bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die
Identifi kation kann dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie z.B.
das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist
unbedingt zu vermeiden.
Fotofallen am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland unter besonders
strengen Aufl agen. Arbeitgeber sollten auf Fotofallen am Arbeitsplatz vollständig
verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen
werden kann.
Webcams im Straßenverkehr
Bei Fotofallen mit Blick auf den Straßenverkehr empfi ehlt es sich, den Standort der
Kameras und den Bildausschnitt so zu konfi gurieren, dass durch die Aufnahmen die
Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer bestimmbar sind. Auch Fahrzeugauf-
schriften können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.
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