Bedienungsanleitung blueMotion
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist gegeben, wenn die Winkhaus-Beschläge:
•
gemäß ihrer Aufgabendefi nition und Einbauvorgaben eingesetzt werden,
•
nicht bestimmungswidrig gebraucht werden,
1
•
regelmäßig nach den Wartungs- und Pfl egeanweisungen behandelt werden,
•
nicht über die Anzeichen Ihrer Verschleißgrenze hinweg benutzt werden,
•
bei Störungen durch fachkundige Personen repariert werden.
2
Für Personen- oder Sachschäden als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Bedie-
nung oder Nutzung haftet der Lieferer/Hersteller nicht.
3
1.3
Bestimmungswidrige Verwendung
4
Das Verriegelungssystem ist nicht dazu ausgelegt, Formänderungen und Verände-
rungen des Dichtschlusses in Folge von Temperaturunterschieden oder Bauwerksver-
änderungen aufzunehmen.
5
Türen für Feuchträume und für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven korrosi-
onsfördernden Luftinhalten erfordern Sonderbeschläge.
6
Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung - von
Verschluss systemen liegt insbesondere vor, wenn:
•
die Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beachtet werden;
7
•
durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemäßen Gegen-
ständen in den Öff nungsbereich, das Verschlusssystem oder in das Schließblech
der einwandfreie Gebrauch verhindert wird;
8
•
ein Ein- oder Angriff an dem Verschlusssystem oder Schließblech vorgenommen
wird, welcher eine Veränderung des Aufbaus, der Wirkungsweise oder der Funktion
zur Folge hat;
•
die Tür im Bereich der Schlosskästen oder der Schlossschiene bei eingebautem
Schloss durchbohrt wird;
•
zum Off enhalten der Tür der ausgeschlossene Riegel oder die zusätzlichen Verrie-
gelungselemente bestimmungswidrig benutzt werden;
•
der Drückerstift mit Gewalt durch die Schlossnuss geschlagen wird;
•
die Verschlusselemente funktionshindernd montiert oder nachbehandelt werden,
z. B. durch Überlackieren beweglicher Teile wie dem Schlossriegel oder der Falle;
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Technische Änderungen vorbehalten
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Print-no. 217 577 9
11/2010