Bedienungsanleitung Elektronische-Automatik-Verriegelung
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist gegeben, wenn die Winkhaus Beschläge:
•
gemäß ihrer Aufgabendefinition und Einbauvorgaben eingesetzt werden,
•
nicht bestimmungswidrig gebraucht werden,
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•
regelmäßig nach den Wartungs- und Pflegeanweisungen behandelt werden,
•
nicht über die Anzeichen Ihrer Verschleißgrenze hinweg benutzt werden,
•
bei Störungen durch fachkundige Personen repariert werden.
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Für Personen- oder Sachschäden als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Bedie-
nung oder Nutzung haftet der Lieferer/Hersteller nicht.
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1.3
Bestimmungswidrige Verwendung
Das Verriegelungssystem ist nicht dazu ausgelegt, Formänderungen und Verände-
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rungen des Dichtschlusses in Folge von Temperaturunterschieden oder Bauwerksver-
änderungen aufzunehmen.
Türen für Feuchträume und für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven korrosi-
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onsfördernden Luftinhalten erfordern Sonderbeschläge.
Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung - von Ver-
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schlusssystemen liegt insbesondere vor, wenn:
•
die Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beachtet werden;
•
durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemäßen Gegen-
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ständen in den Öffnungsbereich, das Verschlusssystem oder in das Schließblech
der einwandfreie Gebrauch verhindert wird;
•
ein Ein- oder Angriff an dem Verschlusssystem oder Schließblech vorgenommen
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wird, welcher eine Veränderung des Aufbaus, der Wirkungsweise oder der Funktion
zur Folge hat;
•
die Tür im Bereich der Schlosskästen oder der Schlossschiene bei eingebautem
Schloss durchbohrt wird;
•
zum Offenhalten der Tür der ausgeschlossene Riegel oder die zusätzlichen Verrie-
gelungselemente bestimmungswidrig benutzt werden;
•
der Drückerstift mit Gewalt durch die Schlossnuss geschlagen wird;
•
die Verschlusselemente funktionshindernd montiert oder nachbehandelt werden,
z. B. durch Überlackieren beweglicher Teile wie dem Schlossriegel oder der Falle;
•
über die normale Handkraft hinausgehende Lasten über den Zylinderschlüssel auf
das Verschlusssystem übertragen werden;
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08/2009