Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät mindestens einmal pro
Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte- und Klimatechnik
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durchgeführt werden.
Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der Gewährleistung.
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Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis der erfolgten
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Arbeiten auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes gültig. Dies
ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen auch gerne unter unserer Hotline:
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0 90 01/85 02 80 (0,49€ / Mi n ) Mo . –Fr. 8:00 Uhr –17:00 Uhr
Ausgeführte Arbeiten der Fachfirma:
Datum
Wartungspass
Ausgeführte Arbeit
Firmenstempel
Unterschrift