Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät
mindestens einmal pro Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
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Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte-
und Klimatechnik durchgeführt werden.
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Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der
Gewährleistung.
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Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum
Nachweis der erfolgten Arbeiten auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und
Unterschrift des Fachbetriebes gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer
Gewährleistung.
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Fragen hierzu beantworten wir Ihnen auch gerne unter unserer Hotline:
0 90 01/85 02 80 (0,49€/Min aus dem deutschen Festnetz)
Wartungspass
Mo. – Fr. 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
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