Klage beizulegen oder zu verteidigen, und (c) DCI die ausschließliche Vollmacht und Kontrolle über die Verteidigung oder
Beilegung der Klage erteilen. DCIs Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt gelten jedoch nicht für Ansprüche aufgrund
von (i) jeglichen Modifikationen an der SOFTWARE oder AURORA durch eine andere Person als DCI, (ii) jeglicher
Nutzung von SOFTWARE oder AURORA außerhalb des gewöhnlichen Einsatzes gemäß dem Verwendungszweck des
Produkts, (iii) jeglicher Nutzung von SOFTWARE oder AURORA im Zusammenhang mit einem Rechtsverletzungsver-
fahren, und (iv) jeglicher Kombination von SOFTWARE oder AURORA mit einem Produkt oder einer Technologie, das
bzw. die nicht von DCI bereitgestellt wurde (oder Methoden der kombinierten Nutzung von SOFTWARE oder AURORA
gemeinsam mit einem Produkt oder einer Technologie, das bzw. die nicht von DCI bereitgestellt wurde), mit Ausnahme von
Kombinationen, in denen Sie anhand klarer und überzeugender Beweise feststellen können, dass die SOFTWARE oder das
AURORA-Display der Hauptgrund für die Verletzung sind. Darüber hinaus gelten DCIs Verpflichtungen gemäß diesem
Abschnitt nicht für gemäß dem vorstehenden Abschnitt 9 ausgeschlossene Folge- oder andere Schäden. DCI kann zur
Beilegung oder Klärung eines solchen Anspruchs nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die SOFTWARE oder
AURORA entweder ersetzen oder modifizieren, sodass diese keine Verletzung mehr darstellen, oder eine Lizenz erlangen,
damit Sie die SOFTWARE und AURORA weiterhin benutzen können. Sollte DCI feststellen, dass keine dieser Optionen
finanziell oder anderweitig praktikabel ist, kann DCI das AURORA-Display zu seinem (nach einer linearen
Abschreibungsskala über 5 Jahre) verringerten Wert zurückkaufen.
11. Export und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Sie verpflichten sich, die SOFTWARE, das entsprechende
AURORA-Display oder die Begleitdokumente nicht zu exportieren oder wiederauszuführen, und nicht gegen geltende
Gesetze oder Regelungen, einschließlich u. a. die US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen (U.S. Export Administration
Regulations) sowie gegen von der US-amerikanischen Regierung sowie Regierungen anderer Länder auferlegte
Beschränkungen hinsichtlich des Endbenutzers, der Endanwendung und Zielbeschränkungen zu verstoßen. Sie verpflichten
sich weiter, alle anderen für die SOFTWARE und das entsprechende AURORA-Display geltenden Gesetzen und
Regelungen einzuhalten. Ohne die allgemeine Geltung dieses Abschnitts einzuschränken verpflichten Sie sich, die örtlichen
Gesetze und Regelungen zum Einsatz von GPS vor der Nutzung von AURORA-Produkten, in denen GPS-Technologie
angewendet wird, zu prüfen.
12. Beendigung. Sollten Sie gegen eine Bestimmung in Abschnitt 3 oder Abschnitt 13(a) verstoßen, wird diese Lizenz
unverzüglich beendet und unwirksam. Wenn Sie eine der anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz nicht
einhalten, darf DCI diese Lizenz beenden, indem DCI eine schriftliche Mitteilung über eine derartige Kündigung an Sie
schickt. Der Rückgriff durch DCI auf einen Rechtsbehelf gemäß dieser Lizenz erfolgt unbeschadet anderer Rechtsbehelfe,
die DCI unter dieser Lizenz oder anderweitig zustehen.
13. Allgemeines.
(a) Sie dürfen diese Lizenz weder von Rechts wegen noch anderweitig ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche
Zustimmung von DCI, weder vollständig noch teilweise, abtreten, weiter lizenzieren oder anderweitig übertragen.
Jeglicher Versuch einer Abtretung dieser Lizenz ohne diese Zustimmung ist unwirksam. Sollten Sie das
AURORA-Display, auf dem die SOFTWARE installiert ist, weiterverkaufen, vermieten oder anderweitig
übertragen wollen, dann wird diese Lizenz durch die Übertragung unwirksam und jede natürliche oder juristische
Person, die den Kauf tätigt, muss eine gesonderte Lizenz von DCI erlangen.
(b) Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und DCI in Bezug auf das Programm dar und
ersetzt jegliche zuvor getroffenen Angebote, Zusicherungen oder Abreden zwischen den Parteien. Wird eine
Bestimmung dieser Lizenz von einem zuständigen Gericht für unwirksam, ungültig, uneinklagbar oder
unrechtmäßig befunden, dann ist eine solche Bestimmung so auszulegen, zu beschränken oder, falls erforderlich,
in dem notwendigen Ausmaß abzutrennen, dass die Unwirksamkeit und Uneinklagbarkeit der Bestimmung
ausgeschlossen wird. Die anderen Bestimmungen dieser Lizenz bleiben weiterhin vollständig in Kraft. Diese
Lizenz darf nur schriftlich geändert werden und wird mit Unterzeichnung durch einen Ihrer Bevollmächtigten und
DCI ausgefertigt (die den Kauf tätigende natürliche oder juristische Person benötigt eine Neuregistrierung unter
access.DigiTrak.com).
(c) Diese Lizenz unterliegt dem Recht des Bundesstaates Washington und ist (ohne Berücksichtigung der in diesem
oder in anderen Zuständigkeitsbereichen geltenden Rechtswahlprinzipien) in Übereinstimmung damit auszulegen.
Alle aufgrund oder in Hinsicht dieser Lizenz entstehenden Streitfälle unterliegen der ausschließlichen
Zuständigkeit der einzel- und bundesstaatlichen Gerichte von Washington, USA. Keine Bestimmung in dieser
Lizenz beschränkt das Recht von DCI, Klage gegen Sie in dem Zuständigkeitsbereich einzureichen, in dem sich
Ihr Geschäftssitz befindet. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf findet für diese Lizenz keine Anwendung.
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Aurora
Bedienungsanleitung - EULA
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