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Regelmässige Inspektionen - Dino 160XT Bedienungsanleitung

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DINO 160XT
REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN
Mindestens einmal jährlich ist eine gründliche Inspektion mit dazugehörender Probefahrt
durchzuführen.
Nach 10 Betriebsjahren ist die gesamte Hubarbeitsbühne einer umfassenden Inspektion
(zerstörungsfreie Prüfung/ mit zerlegten Kommponenten) zu unterziehen.
Nach außergewöhnlichen Situationen ist eine der Situation angemessene Inspektion durchzuführen.
Die Inspektionen sind von einer als sachverständig ausgewiesenen Person oder Firma auszuführen, die
mit Funktion, Anwendung und Aufbau der Hubarbeitsbühne vertraut ist.
Alle ausgeführten Inspektionen sind in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses Protokoll sowie die
Protokolle aller weiteren Inspektionen sind an der Hubarbeitsbühne oder in ihrer unmittelbaren Nähe
aufzubewahren.
Inspektionen sind im Abstand von höchstens 12 Monaten während der gesamten Betriebsdauer der
Hubarbeitsbühne regelmäßig auszuführen.
Bei besonders schwierigen Einsatzverhältnissen sind die Inspektionen in kürzeren Intervallen
durchzuführen.
Bei der Inspektion wird der allgemeine Zustand der Hubarbeitsbühne und der dazugehörigen
Sicherheits- und Steuervorrichtungen festgestellt. Dabei ist besonders auf Verschleiß- oder andere
Erscheinungen, die Einluss auf die Betriebssicherheit haben, zu achten. Es ist auch festzustellen,
inwieweit die im Rahmen der letzten Inspektion erteilten Anweisungen sowie die während des
Betriebs gesammelten Erfahrungen Anlass zu Maßnahmen zwecks Erhöhung der Betriebssicherheit
geben.
ACHTUNG! In erster Linie die nationale Gesetzgebung beachten!
Genauere Anweisungen zur regelmäßigen Wartung und Inspektion finden Sie im Kapitel "Wartung
und Instandhaltung".
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