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Konformitätserklärung; Garantie - Indexa Co90F Bedienungsanleitung

Funkvernetzbarer co-alarm
Inhaltsverzeichnis
Fehlalarm
Der CO-Alarm ist seinem Zweck entsprechend sehr
empfindlich eingestellt. Der Sensor des Systems kann deshalb
auch auf andere gasförmige Medien ansprechen. Der
Gebrauch von Aerosolen (Treibgas in Sprays usw.) sowie eine
hohe Konzentration an Tabakrauch kann einen Alarm
auslösen. Ebenso kann das Gerät auf kurze Abgasabgaben,
z.B. während des Anspringens einer Einrichtung, reagieren.
Wartung und Reinigung
!
Reinigen Sie regelmäßig das Gehäuse des CO-Alarm mit
einem Staublappen oder einem leicht feuchten Tuch.
Entfernen Sie hierbei mögliche Staubablagerungen an
den Gehäuseöffnungsschlitzen.
Verwenden Sie auf keinen Fall Haushaltsreiniger mit
Ammoniak (Salmiakgeist) oder andere Chemikalien wie
Reinigungsmittel oder Lösungsmittel.
Der CO-Alarm darf niemals mit Wasser besprüht
werden!
!
Der CO-Alarm darf nicht gestrichen oder lackiert werden.
!
Kontrollieren Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit des
Gerätes (siehe Kap. Funktionsprüfung).
Ende der Lebensdauer des Melders
Bei normalem Gebrauch beträgt die Lebensdauer des Melders
bis zu 7Jahre.
Ersetzen Sie den CO-Alarm 7 Jahre nach der ersten
Inbetriebnahme oder wenn das Fehlerwarnsignal
ausgegeben wird.
Wichtige Hinweise
!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gasinstallation und
gegebenenfalls die Abschaltvorrichtung die gültigen
nationalen Vorschriften des Landes, in dem sie installiert
wird, erfüllen muss.
!
Der CO-Alarm ist fachgerecht zu installieren. Bitte
befolgen Sie diese Bedienungsanleitung.
!
Beachten Sie unbedingt die Montagehöhe des CO-
Alarms.
!
Um technisch stets aktuelle Warngeräte anbieten zu
können, behalten wir uns Verbesserungen von
Konstruktion und Design vor.
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Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, INDEXA GmbH, Paul-Böhringer-Str. 3, D -
74229 Oedheim, dass sich das Produkt CO90F in Übereinstimmung
mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten
Vorschriften der Richtlinie 1995/5/EG befindet. Die
Konformitätserklärung zu diesem Produkt finden Sie unter
www.indexa.de.
Entsorgung
Sie dürfen Verpackungsmaterial oder Geräte nicht im
Hausmüll entsorgen, führen Sie sie der Wiederver-
wertung zu. Den zuständigen Recyclinghof bzw. die
nächste Sammelstelle erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde.

Garantie

Wir gewähren auf dieses Gerät 2 Jahre Garantie ab
Kaufdatum.
Die Garantieleistung gilt ausschließlich für Material- und
Fabrikationsfehler. Es besteht kein Anspruch auf
Schadensersatz im Falle eines Brandes, einer Explosion oder
einer CO-Vergiftung/Tod. Wir sind nicht verpflichtet, eine
Reparatur oder einen Austausch von Teilen zu übernehmen,
deren Mängel auf missbräuchliche Verwendung,
Beschädigung oder Umbau nach dem Kaufdatum zurückzu-
führen sind. Die sich aus dem Verkauf des CO-Alarms für uns
ergebende Haftungsverpflichtung überschreitet keinesfalls
die Kosten für den Produktaustausch. Wir haften keinesfalls
für Folgeschäden, die sich aus dem Produktmangel ergeben.
Soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorge-
schrieben ist, sind weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstehender Personen- oder Sachschäden durch keine oder
fehlerhafte Funktion ausgeschlossen.
Die Garantie gilt in Verbindung mit dem Kaufbeleg, der mit
dem Gerät einzusenden ist. Die Rücksendung hat frei Haus zu
erfolgen. Bei Eingriffen in das Gerät entfällt der Garantie-
anspruch.
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt.
Das Produkt ist ausschließlich für den privaten und nicht für
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Indexa GmbH, Paul-Böhringer-Str. 3, 74229 Oedheim
Deutschland
www.indexa.de 2014/02/13
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