Garantie
Vision Engineering übernimmt für die gelieferte Ware eine einjährige Garantie auf Material und Fabrikation, beginnend mit dem
Tag der Rechnungsstellung an den Käufer.
Sollte während der Garantiezeit ein Fehler auftreten, wird dieser nach freier Wahl von Vision Engineering im Herstellwerk oder
an einem anderen geeigneten Ort beseitigt. Vision Engineering behält sich das Recht vor den Kaufpreis zurück zu erstatten,
wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich oder eine Reparatur auf kommerzieller Basis in angemessener Zeit nicht durchführbar
ist. Teile, die nicht von Vision Engineering hergestellt sind unterliegen den Garantiebestimmungen
des Fremdherstellers. Verschleißteile, wie z.B. Lampen oder Sicherungen sind von der Garantie ausgenommen.
Von Vision Engineering wird keine Haftung übernommen für Transportschäden, Schäden die durch Missbrauch, Achtlosigkeit
oder Nachlässigkeit entstehen, sowie für Schäden die durch unsachgemäße Wartung oder Veränderungen durch nicht von
Vision Engineering autorisiertes Wartungspersonal entstehen. Ferner sind alle routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten,
beschrieben in der Bedienungsanleitung, sowie alle anderen geringfügigen, rechtmäßig zumutbaren Instandhaltungsarbeiten
durch den Käufer, von der Garantie ausgenommen.
Vision Engineering übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Funktionen der Geräte, die auf Umwelteinflüsse wie
Feuchtigkeit, Staub, ätzende Chemikalien, Ablagerung von Öl oder anderen Fremdstoffen zurückzuführen sind und sich der
Kontrolle von Vision Engineering entziehen.
Mit Ausnahme der beschriebenen Garantiebestimmungen, übernimmt Vision Engineering keine andere ausdrückliche oder
implizierte gesetzliche Garantie, weder für Verkäuflichkeit oder Eignung für einen besonderen Zweck. Ferner ist Vision
Engineering unter keinen Umständen haftpflichtig für eventuelle Folgeschäden oder andere unvorhersehbare Schäden am
Produkt oder Personen.
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