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Gewährleistung - Ochsner Gmlw Betriebsanleitung/Installationsanleitung

Wärmepumpe luft/wasser heizen/kühlen/warmwasser
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Inhaltsverzeichnis
13 Gewährleistung
Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der
Fa. OCHSNER. Einzusehen unter www.ochsner.at
Die Anlagenkonzeption und -auslegung hat nach
-
aktuellen Ochsner –Richtlinien und Normen zu er-
folgen.
Gewährleistungsdauer: Für Lieferungen von
-
Geräten bieten wir 2 Jahre Gewährleistung ab In-
betriebnahme jedoch max. 27 Monate ab Liefe-
rung. Der Regressanspruch gem. § 933 b ABGB
ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für Gewährleis-
tungs- und Schadenersatzansprüche ist der Sitz
des Unternehmens. Eine Erweiterung der Ge-
währleistung kann käuflich erworben werden (sie-
he 5-Jahres Erweiterung für Material).
Inbetriebnahme: Die Wärmepumpe ist durch den
-
OCHSNER Werkskundendienst oder durch einen
von Ochsner autorisierten Service-Partner in Be-
trieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme der Wärme-
pumpe durch den Auftragnehmer bedeutet keiner-
lei Übergang von Haftungen für allfällige Mängel
der Anlage. Bei Inbetriebnahmen unter Vorbehalt
oder Inbetriebnahme durch nicht schriftlich befug-
te Personen erlischt jeglicher Gewährleistungsan-
spruch.
Gewährleistungsbedingungen (Auszug aus den
-
ALBs)
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, längs-
-
tens aber binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor
einer Be- oder Verarbeitung schriftlich mit genauer
Mängelbeschreibung bei sonstigem Ausschluss von
Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen
und/oder Irrtumsanfechtung geltend zu machen, be-
rechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rech-
nungsbeträge oder Teile derselben. Bei erkennbaren
Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, vor Über-
nahme des Transportgutes die Ware zu untersuchen
und sofort erkennbare Transportschäden zu melden.
Für Mängel, welche bei der Untersuchung anläss-
-
lich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, be-
trägt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung
und wird durch Verbesserungsversuche weder verlän-
gert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teil-
lieferungen. Solche Mängel sind binnen 3 Tagen ab
Ent-deckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss
von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzan-
sprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich
geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur
Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile
derselben.
BA_GMLW OTE3_SW5x_DE_20150604_V7
Abweichungen des bestellten vom gelieferten Ver-
-
tragsgegenstand, wie etwa falsche Maße oder falscher
Vertragsgegenstand (Aliudlieferung) müssen binnen 3
Tagen ab Lieferung und noch vor einer Weitergabe
und/oder Be- oder Verarbeitung geltend gemacht
werden. Anderenfalls gilt der Vertragsgegenstand als
genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen
oder umgetauscht werden.
Unsere Beratung, gleichgültig ob in Wort oder
-
Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden
nicht von der eigenen Prüfung des Vertragsgegen-
standes auf dessen Eignung für den beabsichtigten
Zweck. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die
exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine
Gewähr. Die Inbetriebnahme der Ochsner Maschinen
hat ausschließlich durch Ochsner oder einen durch
Ochsner schriftlich beauftragten authorisierten Ser-
vicebetrieb zu erfolgen. Die Inbetriebnhame selbst
beschränkt sich auf die von Ochsner gelieferten Kom-
ponenten, keinesfalls jedoch auf die komplette Hei-
zungsanlage oder Anlagenkomponenten, die nicht von
Ochsner geliefert wurden. Eine Haftungsübernahme
nach Inbetriebnahme für die komplette Heizungsanla-
ge oder fremde Anlagenkomponenten wird ausge-
schlossen.
Die technischen Anforderungen bezüglich Anlagen-
-
konzeption und -errichtung der von uns gelieferten
Produkte in Handbüchern, Betriebsanleitungen oder
ähnlichem enthalten lediglich gängige Minimalanforde-
rungen, ohne Anspruch auf deren Vollständigkeit. Der
Kunde ist verpflichtet, den diesbezüglichen Stand der
Technik sowie die aktuellen OCHSNER-Richtlinien
einzuhalten, anderenfalls erlöschen sämtliche Gewähr-
leistungsansprüche sowie allfällige von uns gewährte
Garantien. Insbesondere übernehmen wir weder eine
Gewährleistung noch eine Haftung für die vom Kunden
erstellten Berechnungen hinsichtlich der Wirkungsgra-
de des von uns zur Verfügung gestellten Vertragsge-
genstandes oder hinsichtlich der Eignung des von uns
zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstandes für die
vom Kunden beabsichtigten Einsatzzwecke, sofern
dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurden.
Eine Gewährleistung für Verschleißteile und Be-
-
triebsstoffen, wie zum Beispiel Filter, Filtereinsätze,
Anoden sowie elektrische Teile, Umwälzpumpen,
E-Stäbe, Armaturen und Plattenwärmetauscher
(beispielsweise bedingt durch Verkalkung, Korrosion,
Trockenlauf, nicht entsprechende Wasserqualität),
Öle, Kältemittel oder bauseits eingebaute Teile ist
ausgeschlossen. Die Einhaltung der Wasserqualitäten
gemäß VDI 2035 ist im Zweifelsfall durch den Kunden
nachzuweisen. Bei Speichern ist die Korrosions-
schutzanode nachweislich zu warten. Weiters weisen
wir darauf hin, dass Flugrost bei allen Teilen, die der
Atmosphäre
ausgesetzt
sind,
auftreten
kann.
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