Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anforderungen An Den Lagerraum Gemäß Der M-Feuvo (Stand Juni 2005); Ausführung Des Lagerraums Und Benötigte Systemkomponenten - Viessmann VITOLIGNO 300-P Planungsanleitung

Holzpelletkessel 4 bis 24 kw
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für VITOLIGNO 300-P:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Planungshinweise
(Fortsetzung)
Anforderungen an den Lagerraum gemäß der M-FeuVo (Stand Juni 2005)
Pellet-Lagermenge
Pellet-Lagermenge > 6,5 t
< 6,5 t
Keine Anforderungen
Anforderungen an den Brennstofflagerraum
an
– Wände
– Wände F90
– Decken
– Decken F90
– Türen
– Türen und Einstiegsöffnungen mit selbstschließ-
– Nutzung
enden und feuerhemmenden (T30) Abschlüssen
– Keine andere Nutzung des Lagerraums
– Keine Leitungen durch Decken und Wände
Die Übernahme der Muster-Feuerungsverordnung unterliegt dem
Länderrecht. Anforderungen an den Brennstofflagerraum legt die
jeweilige Landesfeuerungsverordnung fest und sind entsprechend
einzuhalten.
Ausführung des Lagerraums und benötigte Systemkomponenten
■ Der Pelletlagerraum muss trocken sein, weil bei Feuchtigkeitszu-
führung die Pellets stark aufquellen. Dies führt zu erheblichen Prob-
lemen bei der Brennstoffzuführung zum Heizkessel.
■ Der Pelletlagerraum muss dicht und massiv ausgeführt sein, da es
beim Befüllen zu Staubentwicklung im Lagerraum kommt und durch
die Pellets ein großer Druck gegen die Wände entsteht.
■ Die folgenden Wandstärken haben sich auf Grund der statischen
Anforderungen bewährt:
Z. B. Mauerziegel 17 cm beidseitig verputzt; Hohlblockstein 12 cm
beidseitig verputzt; Beton 10 cm, Gipsstein 12 cm.
Ab einer Pelletlagermenge über 6,5 Tonnen müssen Umfassungs-
wände und Geschossdecke der Brandwiderstandsklasse F90 ent-
sprechen.
■ Türen bzw. Einstiegsöffnungen in den Pelletlagerraum müssen nach
außen aufgehen und staubdicht ausgeführt sein (mit umlaufender
Dichtung). Bei Pelletlagermengen über 6,5 Tonnen müssen Türen
selbstschließend und feuerhemmend T30 ausgeführt sein.
■ An der Innenseite der Türöffnung müssen Schutzbretter angebracht
werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken (siehe
Seite 76).
■ Im Pelletlagerraum sollten keine Elektroinstallationen vorhanden
sein. Notwendige Elektroinstallationen müssen explosionsgeschützt
– entsprechend den geltenden Vorschriften – ausgeführt werden.
■ a In Österreich sind Umfassungswände und Geschossdecken
des Lagerraums entsprechend der Brandwiderstandsklasse F90
und Türen bzw. Einstiegsöffnungen entsprechend T30 auszuführen.
Die Brandschutzbedingungen gemäß TRVB H118 und die jeweili-
gen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
VITOLIGNO 300-P
Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels < 50 kW
für feste Brennstoffe (Feuerstättenaufstellraum)
– Keine Anforderungen an den Raum
– Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte durch min. Öff-
2
nung von 150 cm
– Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager min. 1 m oder
geringer bei belüftetem Strahlungsschutz
– Pelletmengen bis 6,5 t dürfen im Heizraum gelagert werden
Bezüglich der in Ihrem Bundesland gültigen Fassung und den sich
daraus ergebenden Anforderungen informiert Sie der jeweilige Lan-
desinnungsverband der Schornsteinfeger oder der zuständige
Bezirksschornsteinfeger.
■ Wasserführende Leitungen im Lagerraum sollten wegen Kondens-
wasserbildung und der Gefahr von Rohrbruch vermieden werden.
■ Es muss immer je ein Befüll- H sowie ein Rückluftstutzen G mit
Kupplung vom System Storz Typ A Ø 100 mm (Feuerwehr-
schlauchstutzen) mit Verlängerungsrohren in den Pelletlagerraum
verwendet werden. Die Rohre müssen aus Metall sein (keine Kunst-
stoffrohre), mit dem Mauerwerk verbunden und geerdet sein.
■ Gegenüber dem Befüllstutzen muss zum Schutz der Pellets und des
Mauerwerkes eine Prallplatte C angebracht werden.
■ Der Pelletlagerraum muss frei von Fremdkörpern (kleine Steine,
Holzteilchen etc.) sein.
■ Folgende Saughöhe und Saugleitungslänge dürfen nicht überschrit-
ten werden:
Saughöhe
m
5,0
■ Die Zuführ- und Rückluftschläuche des Saugsystems müssen geer-
det werden, dürfen nicht im Freien verlegt werden und sind vor Tem-
peraturen über 60 ºC zu schützen.
■ Die Mauerdurchführung für die Raumaustragung ist von der Lager-
raumseite her feuerfest zu verschließen (z.B. verputzen).
Max. Länge Zuführleitung (bei
max. Förderleistung)
m
15
VIESMANN
7
75

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis