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TA Hydronics Scope Handbuch Seite 4

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvertrag für Endanwender
3.2 Der Endanwender darf weder selber noch über seine
Mitarbeiter oder Dritte Kopien oder mündliche bzw. auf
Datenträgern gespeicherte Übersetzungen der Software
komplett oder in Auszügen anfertigen. Der Endanwender
darf nicht zulassen, dass die Software direkt oder indirekt auf
irgendeine Weise verwendet wird, in der andere Personen oder
Organisationen die Software ganz oder teilweise kopieren könnten.
3.3 Der Endanwender darf die Software für kein TA-SCOPE
verwenden, das dem Endanwender nicht gehört oder von ihm
gesteuert wird. Er darf die Software auch nicht verteilen oder
Dritten zugänglich machen. Der Endanwender darf die Software
weder abtreten, übertragen, vermieten, verleasen, verborgen,
weiterleiten noch in einer Unterlizenz vergeben.
3.4 Wenn der Endanwender alle seine Rechte dauerhaft auf
das Gerät TA-SCOPE überträgt, kann er die Lizenz im Rahmen
dieses Vertrags in eine solche Übertragung aufnehmen, sofern
er keine Kopien der Software behält. Der Endanwender übertragt
die Software insgesamt (mit allen Bestandteilen, Datenträgern
und Drucksachen, Aufrüstungen, Plattformen, diesem Vertrag,
den Lizenznummern und, falls zutreffend, alle anderen Software-
Produkte, die zusammen mit der Software geliefert wurden)
und stellt sicher, dass der Empfänger den Bedingungen dieses
Vertrags zustimmt und sie akzeptiert.
3.5 DER ENDANWENDER DARF DIE SOFTWARE ODER TEILE
EINER VERSION DIESER SOFTWARE WEDER ÄNDERN NOCH
ENTSCHLÜSSELN, DEKOMPILIEREN, NEU ERSTELLEN ODER
ERZEUGEN, SOFERN ER DAZU NICHT IM RAHMEN DER
JEWEILS GÜLTIGEN GESETZE BERECHTIGT IST.
3.6 Der Endanwender darf weder Copyright noch Warenzeichen,
Vertraulichkeitshinweise, Kennzeichnungen oder Legenden
entfernen, löschen oder verbergen, die auf TA-SCOPE oder in
der Software oder in irgendeiner von der Software erstellten
Datenausgabe erscheinen.
3.7 TA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung (i) die Gültigkeit jeder vom Endanwender genutzten
Lizenz zu überprüfen; (ii) die Software zu überprüfen und (iii) die
Software automatisch zu aktualisieren.
4. Keine Garantien
4.1 DIE SOFTWARE WIRD IM ISTZUSTAND OHNE JEGLICHE
GARANTIEN GELIEFERT. TA GEWÄHRT WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH ABGELEITET ODER GESETZLICH IRGENDWELCHE
GARANTIEN, ANSPRÜCHE ODER ZUSAGEN IN BEZUG AUF
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TA-SCOPE
TA-SCOPE
5. Geistige Eigentumsrechte
Lizenzvertrag für Endanwender
DIE SOFTWARE. DIES GILT AUCH UNEINGESCHRÄNKT FÜR
GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IN VERBINDUNG
MIT DER QUALITÄT, LEISTUNG, NICHTVERLETZUNG,
VERMARKTBARKEIT ODER EIGNUNG ZUR VERWENDUNG
ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. TA GEWÄHRLEISTET ODER
GARANTIERT AUCH NICHT, DASS DIE SOFTWARE IMMER
VERFÜGBAR, VERWENDBAR, STÖRUNGSFREI, RECHTZEITIG
EINSETZBAR, SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER
FEHLERFREI SEIN WIRD.
4.2 DAS GESAMTE SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG
DER SOFTWARE ERGEBENDE RISIKO LIEGT AUSSCHLIESSLICH
BEIM ENDANWENDER, DER DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR
DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND ALLER EINGEGEBENEN,
VERWENDETEN UND GESPEICHERTEN DATEN TRÄGT. DER
ENDANWENDER ÜBERNIMMT DIE VOLLE VERANTWORTUNG
BEI DER SICHERSTELLUNG, DASS DIE DATEN NICHT
UNBEABSICHTIGT GEÄNDERT, GELÖSCHT, ZERSTÖRT ODER
VERÖFFENTLICHT WERDEN.
4.3 SOFERN ES KEINE ANDERSLAUTENDEN GESETZLICHEN
REGELUNGEN GIBT, ÜBERNIMMT TA IN KEINEM FALL EINE
PRODUKTHAFTUNG, DECKUNG VON VERLUSTEN ODER
SINKENDEN ERTRÄGEN, GEWINNEN ODER ANSEHEN ODER
SONSTIGEN BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER
SICH IN DER FOLGE ERGEBENDEN SCHÄDEN JEGLICHER
ART, DIE SICH AUS DER LEISTUNG ODER DER NICHT IM
RAHMEN DER VERTRAGSBEDINGUNGEN ERBRACHTEN
LEISTUNGEN VON TA ODER AUS DER LIEFERUNG, LEISTUNG
ODER NUTZUNG BZW. DEM VERLUST DER NUTZUNG, DEM
VERLUST VON DATEN ODER JEGLICHER SOFTWARE ODER
ANDEREN GELIEFERTEN GÜTERN ERGEBEN: DAZU ZÄHLEN
AUCH UND OHNE BESCHRÄNKUNG GESCHÄFTSTÖRUNGEN,
AUCH WENN DER ANWENDER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST.
5.1 TA ist Eigentümer aller Rechte wie Copyright, Warenzeichen,
Patente, Handelsgeheimnissen und sonstigen geistigen
Eigentumsrechten, die in Verbindung mit der Software stehen.
Diese Rechte verbleiben immer im Besitz von TA.
5.2 Kein Teil dieses Vertrags ist als Verkauf der Software
anzusehen. Alle und jegliche Rechte, die dem Endanwender
nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden, verbleiben
bei TA.
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