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Allgemeine Geschäftsbedingungen; Gewährleistung; Natürlicher Verschleiß - e-power Pegasus Benutzerhandbuch

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9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle bei uns neu gekauften Motorfahrzeuge sowie für den Kauf
neuer Ersatzteile und/oder für die Ausführung von Reparaturarbeiten
gelten die folgenden allgemeinen Geschäftbedingungen:
9.1 Gewährleistung
9.1.1
Für alle bei uns gekauften Fahrzeuge und Ersatzteile übernehmen
wir die gesetzliche Gewähr dafür, dass diese zum Zeitpunkt ihrer
Lieferung nicht mit einem ihren Wert aufhebenden oder mindernden
Fehler versehen sind.
9.1.2
Die Gewährleistungsdauer beträgt für neu gekaufte und privat
genutzte Fahrzeuge 2 Jahre ab Auslieferung. Für gewerblich genutz-
te Fahrzeuge beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr ab Ausliefe-
rung. Für Reparaturen beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr.
9.1.3
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, handelt es sich
bei Prospektangaben und sonstigen Informationen lediglich um
annähernde Produktbeschreibungen und Beschaffenheitsangaben.
Zusicherungen im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von uns aus-
drücklich und schriftlich als „zugesicherte Eigenschaften" bestätigt
sein.
9.1.4
Für den Fall, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist oder ihr zugesi-
cherte Eigenschaften fehlen, sind wir zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Uns ist mindestens zweimal die erforderli-
che und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die
zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl
oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder ver-
streicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne
dass der Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung
schuldhaft verzögert, so kann der Kunde – sofern und soweit gesetz-
liche Gewährleistungsansprüche bestehen – nach seiner Wahl Rück-
gängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Herabsetzung
des Preises (Minderung) verlangen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
9.1.5
Gewährleistungsansprüche bestehen u.a. nicht, falls
der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung des Fahrzeuges,
auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche
Bedienung zurückzuführen ist,
das Fahrzeug nicht entsprechend unserer und der Herstelleremp-
fehlung gewartet und/oder gepflegt worden ist und der Mangel
hierauf zurückzuführen ist,
der Mangel auf Überbeanspruchung der Teile beruht.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.2. Haftung
Unsere Haftung einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter und
Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden
Maßgaben:
9.2.1
Schadenersatzansprüche infolge von uns und/oder unseren gesetzli-
chen Vertretern bzw. Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen verur-
sachten Verletzungen von Vertragspflichten (z.B. aus Verzug, Unmög-
lichkeit, Nichterfüllung, der Verletzung von Nebenpflichten (positive
Forderungsverletzung)), aus der Verletzung von Vertragspflichten bei
Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) sowie aus unerlaubter
Handlung und Delikt, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt, soweit im folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kar-
dinalspflichten) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur
bis zur Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der schadenauslösenden
Lieferung bzw. Leistung; diese Haftung erstreckt sich allerdings nicht
auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus
Ansprüchen Dritter und/oder sonstige mittelbare und/oder Folge-
schäden.
9.2.3
Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 9.2.1 und Ziffer 9.2.2 gelten
nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus dem
Produkthaftungsgesetz.
10. Natürlicher Verschleiß
Natürlicher Verschleiß ist dadurch gekennzeichnet, dass er peri-
odisch wiederkehrt und funktions- oder konstruktionsbedingt ist.
Deshalb untersucht der ZEG-Fachhändler im Rahmen regelmäßiger
Inspektionen ausgesuchte Bauteile des Fahrrades auf natürlichen
Verschleiß.
Geschwindigkeit und Ausmaß des Verschleißes hängen wesentlich
von der Pflege und Benutzung des Fahrrads ab. Wir empfehlen des-
halb, ausschließlich die von Ihrem ZEG-Fachhändler empfohlenen
Pflege- und Schmierstoffe zu verwenden. Für Reparatur und Wartung
sind ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller freigegebene
Teile zu verwenden.
Zu der Gruppe der so genannten Verschleißteile gehören
unter anderem:
Bremsen, Bremsbeläge, Bremszüge und Laufradfelgen
Reifen und Schläuche
Scheinwerfer und Rücklicht, Leuchtmittel, Dynamo
Seilzüge und Ketten, Kettenräder und Ritzel
Sattel und Lenkergriffe
Kugellager, Tretlager, Radlager
Akkumulatoren (Akkus), Batterien, Kondensatoren
Elektromotoren
D D
N N L L
B B
F F R R
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