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Inspektionsnachweis; Allgemeines - e-power Pegasus Benutzerhandbuch

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8. Inspektionsnachweis

8.1 Allgemeines

Zur dauerhaften Erhaltung der Betriebs- und
Verkehrssicherheit bedürfen Elektro-Fahrräder
einer regelmäßigen Pflege und Wartung. Wir
empfehlen, sämtliche Inspektionen bei einem
autorisierten ZEG-Fachhändler gemäß dem
nachfolgenden Inspektionsplan durchführen
zu lassen. Die Überschreitung der Inspektions-
termine kann zu Folgeschäden und erhöhtem
Verschleiß führen, der dann nicht der Gewähr-
leistung unterliegt.
Der Arbeitsumfang der jeweiligen Inspektionen
ist vom Hersteller modellspezifisch festgelegt
und wird fortlaufend an technische Änderungen
angepasst. Der geschulte ZEG-Fachhändler ist
über den jeweils aktuellen Stand des Arbeits-
umfangs informiert.
Nur mit dem lückenlosen Nachweis der Inspek-
tionen kann die Befolgung der Wartungs- und
Pflegeanweisungen des Herstellers belegt wer-
den. Wir empfehlen deshalb, den Inspektions-
nachweis bei jedem Werkstattbesuch
vorzulegen.
8.2 Inspektionsplan
Die erste Inspektion ist nach 200 km oder nach
3 Monaten fällig (je nachdem, was zuerst ein-
tritt). Die zweite Inspektion ist nach weiteren
300 km oder nach weiteren 3 Monaten fällig
(je nachdem, was zuerst eintritt).
Jede weitere Inspektion ist jeweils 500 km
oder 6 Monate nach Fälligkeit der jeweils
vorhergehenden Inspektion fällig.
Im erschwerten Betrieb müssen die Inspekti-
onsintervalle in Absprache mit dem ZEG-Fach-
händler verkürzt werden.
D D
N N L L
B B
F F R R
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