2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen. Die in der
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der Maschine muß unbedingt
eingehalten werden.
Pumpen
oder
Pumpenaggregate,
die
gesundheitsgefährdende
Medien
fördern,
müssen
dekontaminiert werden. Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der (Wieder)inbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten Punkte zu
beachten.
2.7 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung
anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungsmäßiger Verwendung
entsprechend Abschnitt 1 - Allgemeines - der Betriebsanleitung gewährleistet. Die im Datenblatt
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
3.Transport und Zwischenlagerung
3.1 Transport
Die Fertigpumpstationen der Baureihe FPS-K (A) dürfen weder geworfen noch fallengelassen
werden. Außerdem sollen Sie senkrecht transportiert werden.
3.2 Zwischenlagerung/Konservierung
Zur Zwischenlagerung und Konservierung genügt das Aufbewahren an einem kühlen, dunklen,
trockenen und frostsicheren Ort. Die Anlage sollte senkrecht stehen.
4. Beschreibung
4.1 Allgemeines
Die Pumpstation ist fertig montiert, so daß nur noch die Pumpe eingehangen und die Anschlüsse
(Zulauf, Druckrohr, Lüftungsleitung, Niveausteuerung und Stromversorgung) hergestellt werden
müssen.
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