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Personalqualifikation Und Schulung; Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheitshinweise Für Den Betreiber/Bediener - Zehnder FPS-K (A) Betriebsanleitung

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Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine und deren Funktion
hervorrufen kann, ist das Wort ACHTUNG eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.

2.2 Personalqualifikation und Schulung

Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende Qualifikation
für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des
Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die
notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferer erfolgen. Weiterhin
ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll
verstanden wird.

2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum
Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
-
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
-
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
-
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
-
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften
zur
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
-
Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befindlicher
-
Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß) müssen
-
so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen und Umwelt entsteht. Gesetzliche
Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in
-
den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
Unfallverhütung
sowie
- Drehrichtunspfeil
- Kennzeichen der Fluidanschlüsse
eventuelle
interne
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Arbeits-,
Betriebs-
und

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