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Alcatel POP 4 5051X Handbuch Seite 6

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Für ein Hybrid-Gerät mit abnehmbarer hinterer Abdeckung und fest
eingebautem Akku:
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Versuchen Sie nicht, den Akku herauszunehmen, zu ersetzen oder zu öffnen.
- Stechen Sie nicht in die hintere Abdeckung des Telefons.
Verbrennen Sie das Telefon nicht und entsorgen Sie es nicht im Hausmüll.
Bewahren Sie das Telefon außerdem nicht bei Temperaturen über 60 °C auf.
Das Hybrid-Gerät (also Telefon UND Akku) muss gemäß den vor Ort geltenden
Umweltvorschriften entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Telefon, dem Akku und dem Zubehör bedeutet, dass die Produkte
nach Ende der Nutzung zu einer der folgenden Sammelstellen gebracht werden müssen:
- Kommunale Abfallentsorgungsstellen mit Behältern für Elektromüll
- Sammelbehälter in den Verkaufsstellen
Sie werden anschließend wiederverwertet. Dadurch wird verhindert, dass
bestimmte Substanzen in die Umwelt gelangen, und die Komponenten können
erneut verwendet werden.
In EU-Ländern gilt:
Die Sammelstellen sind kostenlos.
Alle Produkte mit diesem Zeichen müssen zu solchen Sammelstellen gebracht
werden.
In Ländern außerhalb der EU gilt:
Gegenstände mit diesem Symbol dürfen nicht im normalen Abfall entsorgt
werden, wenn Ihre Region über entsprechende Recycling- und Sammelstellen
verfügt. Stattdessen müssen sie zu diesen Sammelstellen gebracht werden, damit
sie wiederverwertet werden können.
ACHTUNG: WIRD DER AKKU DURCH EINEN FALSCHEN TYP ERSETZT,
BESTEHT EXPLOSIONSGEFAHR. ENTSORGEN SIE VERWENDETE AKKUS
DEN GENANNTEN ANWEISUNGEN ENTSPRECHEND.
• LADEGERÄTE:
Über
das
Stromnetz
versorgte
Temperaturbereich verwendet werden: 0 °C bis 40 °C.
Das Ladegerät für das Mobiltelefon entspricht den Sicherheitsstandards für die
Verwendung von IT- und Bürogeräten. Es entspricht zudem der Ökodesign-
Richtlinie 2009/125/EG. Aufgrund unterschiedlicher elektrischer Spezifikationen
funktioniert ein in einer bestimmten Region erworbenes Ladegerät unter
Umständen in einer anderen Region nicht. Verwenden Sie Ladegeräte
ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung.
Ladegeräte
können
in
folgendem
8
• FUNKWELLEN:
Für alle Mobiltelefonmodelle muss vor der Markteinführung ein Nachweis
über die Einhaltung internationaler Standards (ICNIRP) bzw. der EU-Richtlinie
1999/5/EG (R&TTE) erbracht werden. Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit
des Nutzers und anderer Personen ist eine grundlegende Voraussetzung dieser
Standards bzw. dieser Richtlinie.
DIESES
GERÄT
ERFÜLLT
HINSICHTLICH DER BELASTUNG DURCH FUNKWELLEN.
Dieses Mobilgerät sendet und empfängt Funkwellen. Bei der Entwicklung
wurde darauf geachtet, dass die durch internationale Richtlinien empfohlenen
Grenzwerte für die Belastung durch Funkwellen (elektromagnetische
Hochfrequenzfelder) nicht überschritten werden. Die Richtlinien wurden von
einer unabhängigen wissenschaftlichen Organisation (ICNIRP) erarbeitet und
weisen eine großzügige Sicherheitsmarge auf, um die Sicherheit aller Personen
unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zu gewährleisten.
In den Richtlinien zur Belastung durch Funkwellen wird die Maßeinheit SAR
(spezifische Absorptionsrate) verwendet. Der SAR-Grenzwert für Mobilgeräte
beträgt 2 W/kg.
Bei der Durchführung der SAR-Tests werden die Standardbetriebspositionen
des Geräts verwendet, das dabei auf der höchstzugelassenen Leistungsstufe
auf allen getesteten Frequenzbändern sendet. Für dieses Gerät gelten gemäß
ICNIRP-Richtlinie folgende Höchstwerte:
5051X/5051D
Angaben zum maximalen SAR-Wert für dieses Modell und zu den
Testbedingungen
SAR (beim Telefonieren am Ohr)
SAR (beim Tragen am Körper)
5056X/5056D
Angaben zum maximalen SAR-Wert für dieses Modell und zu den
Testbedingungen
SAR (beim Telefonieren am Ohr)
SAR (beim Tragen am Körper)
DIE
INTERNATIONALEN
RICHTLINIEN
LTE-Band 8 + WLAN
0,901 W/kg
LTE-Band 7 + WLAN
0,830 W/kg
GSM 900 + WLAN
0,495 W/kg
GSM 1800 + WLAN
0,877 W/kg
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Diese Anleitung auch für:

Pop 4 5051dPop 4 5056xPop 4 5056d

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