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Garantie-Urkunde Belgien - Siemens Gigaset SL75 WLAN Kurzanleitung

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Garantie-Urkunde Belgien

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgaran-
tie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Siemens nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für Verschleiß-
teile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 6
Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B.
Installation, Konfiguration, Software-
downloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbe-
leg mit Kaufdatum. Garantieansprüche
sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens
über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Belgien erwor-
bene Geräte ist die Siemens Home and
Office Communication Devices GmbH
& Co. KG, Schlavenhorst 66, D-46395
Bocholt, Deutschland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprü-
che aus dieser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht
für Betriebsunterbrechung, entgange-
nen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkt-
haftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Anhang
27

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