Die Maschine darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien und nicht
in geschlossenen Räumen in Betrieb genommen werden. (Gefahr durch
Holzstaub!)
Bei Zapfwellenbetrieb nur mit mitgelieferter Sicherheitsüberlastung arbeiten.
Säge darf nur in Verbindung mit 3-Punktaufhängung am Antriebsfahrzeug
betrieben werden.
Werkzeug-Sägeblattauslauf beachten.
Den Bedienungsplatz der Maschine von Holzabfällen und herumliegenden
Teilen freihalten.
Nur gut geschärfte, rissfreie und nicht verformte Sägeblätter einbauen.
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen nicht demontiert oder
unbrauchbar gemacht werden.
Zum Beheben von Störungen oder zum Entfernen eingeklemmter Holzstücke
die Maschine stillsetzen – NOT-AUS-TASTE betätigen - Netzstecker ziehen
bzw. Schlepper abschalten, Zündschlüssel ziehen, Sägeblatt auslaufen lassen
und anschließend Gelenkwelle vom Schlepper trennen.
Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das
rotierende Schneidewerkzeug.
Schnittreste, sowie Sägespäne sind den Erfordernissen entsprechend von der
Maschine zu entfernen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu
beeinträchtigen. Die Spanabführung muss freigehalten werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des
Sägeblattes erfasst und weggeschleudert werden können. Diese dürfen in der
Nähe des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Durch festes schieben des Rolltisches gegen das Sägeblatt wird der Motor
stärker belastet. Dadurch kann das Holz im Sägeblatt verkeilen (Gefahr der
Überlastung des Motors!)
Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Elektroinstallation
dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden. Beim Verlassen des
Arbeitsplatzes den Motor abschalten
- Netzstecker ziehen - bzw.
Zündschlüssel vom Schlepper trennen
Es dürfen nur Sägeblätter nach EN 847-1 verwendet werden.
Maßnahmen zum Reinigen, zur Instandhaltung und zum regelmäßigen
Entfernen von Spänen und Staub zur Vermeidung einer Brandgefahr lernen.
6. Bestimmungsgemäße Verwendung:
Die Säge ist ausschließlich zum Querschnittsägen von Brennholz (ohne Nägel,
Schrauben, etc.) mit max. 1 m Länge konstruiert. Der Holzdurchmesser muss
mind. 3 cm und darf max. 48 cm sein. Unabhängig vom Holzdurchmesser darf
nur 1 Stück auf den Rolltisch gelegt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
daraus resultierende Schäden trägt das RISIKO der Benutzer.
Das zu sägende Holz ist nahe am normalen Arbeitsplatz der Bedienperson zu
lagern.
Sicherheits-, Arbeits- und Wartungshinweise des Herstellers und die in den
technischen Daten angegeben Abmessungen müssen eingehalten werden.
Brennholzschneiden ohne Zuführeinrichtung ist verboten.
Die Rolltischkreissäge darf nur von einer Person genutzt, gewartet oder
instandgesetzt werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet ist.
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