Während und kurz nach der Bremszeit brummt der Motor. In dieser Phase darf
der Schalter keinesfalls ein- noch ausgeschaltet werden. Erst 3 Minuten nach
verstummen des Brummtons darf der Motor wieder eingeschaltet werden.
Durch schwergängige Steckverbindungen kann der CEE-Stecker aus dem
Schaltergehäuse gerissen werden. Abhilfe sind Markenstecker und die
Verwendung von einem Silikonspray. Für derartige Schäden am Schalter wird
keine Gewährleistung erstattet.
Achtung:
Bei Ausfall der Motorbremse darf die Kreissäge nicht in Betrieb genommen
werden!
Bei auftretender Gefahr z.B. bei eingeklemmten Holzstück sofort den
NOT-AUS (siehe Bild Seite 12) drücken! Der Motor wird ansonsten
überlastet.
17. Straßentransport mit der Dreipunktaufhängung (ZG und ZMG):
Beim Transport der Säge an der Dreipunktaufhängung eines Traktors oder
einem ähnlichen Transportmittel, sind folgende Hinweise zu beachten:
Der Rolltisch muss in der Transportsicherung (Abb. 4) eingerastet sein.
Falls die Traktorbeleuchtungs- bzw. Signaleinrichtungen (Rück-, Stopp- oder
Blinklichter) von der Säge verdeckt werden, muss beim Befahren öffentlicher
Verkehrswege eine zusätzliche elektrische Einrichtung vom Benutzer
angebracht werden.
Gleiches gilt auch, wenn nach hinten mehr als 1m bzw. zur Seite mehr als 40cm
über den Rand der Lichtaustrittsfläche des Schleppers ragen. Für letztere
Situation ist auch eine Begrenzungsleuchte nach vorn erforderlich. Zur
Absicherung von verkehrsgefährdeten Teilen an angebauten oder angehängten
Arbeitsgeräten sind stets rot-weiß schraffierte Warntafeln entsprechend DIN
11300 anzubringen.
Die aktuelle Straßenverkehrsordnung muss stets eingehalten werden!
Achten Sie darauf, dass beim Transport der Säge durch einen Ackerschlepper
Frontballast angebracht wird (Lenkfähigkeit), sofern dies gemäß
Gewichtstabellen des Schleppers erforderlich ist.
Die Transportgeschwindigkeit darf 30 km/h nicht überschreiten.
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