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Ersatzteile Und Gewährleistung - Koppe K 75 Installations- Und Bedienungsanleitung

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7. ERSATZTEILE UND GEWÄHRLEISTUNG
Sollten Sie eines Tages Ersatzteile für Ihren Ofen benötigen, möchten wir Sie darauf hinweisen,
dass in diesem Ofen nur Original-Ersatzteile verwendet werden dürfen, die von Koppe
ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf eines
Ersatzteiles an Ihren Fachhändler.
Er wird die zum Ersatz nötigen Teile identifizieren und für Sie bestellen.
Im Falle von Reklamationen an neu hergestellten Produkten, sind diese direkt schriftlich mit dem
Fachhändler/ Installationsbetrieb zu klären. Die Reklamationsabwicklung erfolgt über den
zuständigen Händler.
Reklamationen können nur entgegengenommen werden, wenn folgende Daten vollständig
beigelegt werden:
– Produktionsnummer (siehe Typenschild)
– Erwerbsnachweis bzw. Kopie vom Kaufbeleg von einem autorisierten KOPPE- Fachhändler
– Abnahmeprotokoll vom Schornsteinfeger
– bei Funktionsstörungen eine maschinell erstellte Zugmessung des Schornsteins durch den
Installationsbetrieb oder Schornsteinfeger, das gerätebezogene Abnahmeprotokoll vom
Schornsteinfegermeister und diesbezügliche Schornsteinberechnung nach DIN 4705
Gewährleistung kann von Ihrem Händler (=Ihrem Vertragspartner) nur dann übernommen werden,
wenn der Ofen entsprechend der zugehörigen Bedienungsanleitung benutzt wurde.
Bei unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder bei Gewalt-
anwendung entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Sichtbare Schäden werden nur dann von der Gewährleistung erfasst, wenn sie sofort nach
Übergabe des Ofens dem Händler angezeigt werden. Transportschäden (diese müssen
entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht
werden) fallen nicht unter die Gewährleistung.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere zerbrechliche Teile (wie bspw.
Feuerraumplatten und Glas), Teile die dem Verschleiß unterliegen sowie Schäden oder Mängel,
die am Gerät oder an Bauteilen durch übermäßige oder unsachgemäße Beanspruchung,
mechanische, chemische oder thermische Überlastung entstehen.
Verschleißteile besitzen aufgrund Ihrer Beschaffenheit nur eine begrenzte Funktions- und
Nutzungsdauer, die auch unter der gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegen kann.
Verschleißteile sind u.a. Teile, die unmittelbar mit dem Feuer in Berührung kommen, z.B.
Rosteinrichtungen, Stahl- oder Gussauskleidungen, Feuerraumplatten und Dichtungen sowie
Glasscheiben, bewegliche Teile (wie Griffe, Luftschieber, Scharniere, Verschlüsse, Zug- und
Rückholfedern, Schrauben). Der durch den Betrieb des Gerätes bedingte Verschleiß ist kein
anfänglicher Mangel und dementsprechend auch kein Gewährleistungsfall.
Für eine einwandfreie Funktion des Ofens, sind diese Bauteile regelmäßig zu überprüfen und bei
Bedarf durch Beauftragung eines Fachbetriebs auszutauschen.
Weitere Informationen zur Gewährleistung entnehmen Sie bitte auch den Ausführungen und
Hinweisen in den jeweiligen Kapiteln dieser Bedienungsanleitung.
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