Installationsanleitung
Sicherheitshinweise
Die Installation darf nur von einem Fachmann
(Vertragsinstallateur eines Gasversorgungsun-
ternehmens) vorgenommen werden.
Dieser übernimmt damit die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Installation und für die er-
ste Inbetriebnahme.
•
Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei Ab-
weichungen muss das Gerät entsprechend umge-
stellt werden!
•
Vor der Installation sollte die Stellungnahme des
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters und
des Gasversorgungsunternehmens (GVU) einge-
holt werden.
•
Nachträgliche bauliche Veränderungen des Be-
triebsraums, die die Versorgung mit ausreichender
Verbrennungsluft beeinträchtigen, können gefährli-
che Folgen haben.
•
Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesonde-
re die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien
der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. Dies sind z.B.:
für Deutschland
•
DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-In-
stallationen) in der aktuellen Fassung
•
TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der ak-
tuellen Fassung
•
die jeweilige Landesbauordnung
•
die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweili-
gen Bundeslandes.
•
Gemäß der neuen (FeuVO) müssen Gasfeuer-
stätten oder die Brennstoffleitungen unmittelbar
vor diesen Gasfeuerstätten mit einer Vorrich-
tung ausgerüstet sein, die im Brandfalle (Tem-
peratur größer als 100 °C) die weitere
Gaszufuhr selbsttätig absperrt (sog. „Thermi-
sche Armaturen-Sicherung").
Installationsvorschriften für Östereich
•
Bei der Installation des Gerätes in Österreich
sind die ÖVGW-Richtlinien G1 (TR-Gas) und
G2 (TRF-Flüssiggas) zu beachten.
•
In Österreich darf das Heizgerät nur mit Erdgas
H (= Geräteeinstellung Erdgas E) und Propan-
gas 50 mbar betrieben werden.
Installationsvorschriften für die Schweiz
•
SVGW-Gasleitsätze G1 (2005): Gasinstallation
•
EKAS-Richtlinie Nr. 1942
(EKAS: Eidgenössische Koordinationskommis-
sion für Arbeitssicherheit)
•
Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B.
zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
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Aufstellungshinweise
•
Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei Ab-
weichungen muss das Gerät entsprechend umge-
stellt werden!
•
Das Gerät darf nur in einem ausreichend belüfteten
Raum betrieben werden.
•
Bei gleichzeitigem Betrieb des Gerätes und einer
mechanischen Entlüftungseinrichtung (z.B. Dunst-
abzugshaube, Wäschetrockner) im Aufstellraum
des Gasraumheizers ist sicherzustellen, dass kein
höherer Unterdruck gegenüber der Atmosphäre als
4 Pa (0,04 mbar) erzeugt wird (siehe hierzu
DVGW-Arbeitsblatt G 670).
•
Eine Aufstellung des Heizgerätes in explosions-
und feuergefährdeten Räumen und Garagen ist
nicht erlaubt.
•
Zu beiden Seiten des Gerätes ist ein Wandabstand
von mindestens 200 mm einzuhalten.
•
Um die Abstände zu brennbaren oder empfindli-
chen Baustoffen zu verringern, kann gemäß Abbil-
dung ein belüfteter Schutz aus nichtbrennbarem
Material gegen die Wärmestrahlung montiert wer-
den.
nicht brennbares Material
Beispiel für belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung
Hierbei muss sichergestellt sein, dass an den
Oberflächen der sich hinter dem belüfteten Schutz
befindlichen Bauteile keine höheren Temperaturen
als 80 °C auftreten können.
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