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Bestimmungsgemäße Verwendung; Einsatzgrenzen - BESTE X 2 Betriebsanleitung

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4 | Bestimmungsgemäße Verwendung

5 | Einsatzgrenzen

Enthärtungsanlagen der Baureihe Wasseroptimat X 2 sind zum Enthär-
ten und Teilenthärten von kaltem Trink- und Brauchwasser bestimmt.
Als Doppelenthärtungsanlagen sind sie für die kontinuierliche Versor-
gung mit Weichwasser geeignet.
Das zu enthärtende Wasser muss eisen- und manganfrei sein (weniger
als 0,2 mg Eisen bzw. 0,05 mg Mangan pro Liter). Dient das enthärtete
Wasser für den menschlichen Gebrauch im Sinne der Trinkwasserver-
ordnung, so darf die Umgebungstemperatur nicht über 25 ° C steigen. Für
ausschließlich technische Anwendungen darf die Umgebungstemperatur
40 ° C nicht überschreiten. Beim Enthärten von Trinkwasser sind die Vor-
gaben der Trinkwasserverordnung verbindlich (max. Natriumgehalt 200
mg/l (siehe Kapitel E, Punkt 3).
Die Enthärtungsanlage ist auf den bei der Installation erwarteten Weich-
wasserbedarf abgestimmt und nicht für stark abweichende Leistung ge-
eignet. Der Nenndurchfluss darf nicht überschritten werden.
Die Enthärtungsanlage darf nur betrieben werden, wenn alle Kompo-
nenten ordnungsgemäß installiert wurden. Keinesfalls dürfen Sicher-
heitseinrichtungen entfernt, überbrückt oder andersartig unwirksam ge-
macht werden.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört außerdem, dass die An-
gaben dieser Betriebsanleitung und die am Einsatzort gültigen Sicher-
heitsbestimmungen beachtet, sowie die Wartungs- und Inspektionsin-
tervalle eingehalten werden.
Nach DIN 1988, Teil 2 gelten folgende Einsatzbeschränkungen:
Einsatzbereich
Ein- und Zweifamilienhaus
(bis 5 Personen)
Drei- bis Fünffamilienhaus
(bis 12 Personen)
Sechs- bis Achtfamilienhaus
(bis 20 Personen)
Maximale Nennkapazität
nach DIN 1988 Teil 2
1,6 mol x m³
9,0 ° dH x m³
2,4 mol x m³
13,4 ° dH x m³
3,6 mol x m³
20,2 ° dH x m³
Enthärtungs-
anlage
X 2 Größe 5
X 2 Größe 10
X 2 Größe 10
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