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Ahlmann AS 150 Betriebsanleitung Seite 11

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Sicherheitsregeln
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1.5.1.9 Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise
unterlassen!
1.5.1.10 Personen dürfen nicht mit Arbeitseinrichtungen
z. B. Anbaugeräten befördert werden!
1.5.1.11 Der Fahrer darf mit dem Gerät Arbeiten nur
ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
Der Gefahrenbereich ist die Umgebung des Gerätes, in der
Personen durch
- arbeitsbedingte Bewegungen des Gerätes,
- Anbaugeräte und Arbeitseinrichtungen,
- ausschwingendes Ladegut,
- herabfallendes Ladegut,
- herabfallende Arbeitseinrichtungen erreicht werden
können.
1.5.1.12 Der Fahrer muss bei Gefahr für Personen
Warnzeichen geben. Ggf. ist die Arbeit einzustellen.
1.5.1.13 Bei Funktionsstörungen das Gerät sofort still-
setzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen
lassen!
1.5.1.14 Mindestens einmal pro Schicht das Gerät auf
äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen!
Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des
Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen verantwort-
lichen Stelle/Person melden! Das Gerät ggf. sofort
stillsetzen und sichern!
1.5.1.15 Der Fahrer darf die Anbaugeräte über besetzte
Fahrer-, Bedienungs- und Arbeitsplätze anderer Geräte
nur hinwegschwenken, wenn diese durch Schutzdächer
gesichert sind. Diese Schutzdächer müssen ausreichen-
den Schutz gegen herabfallende Arbeitseinrichtungen oder
herabfallendes Ladegut bieten. Im Zweifelsfall ist davon
auszugehen, dass es sich um keine Schutzdächer handelt.
1.5.1.16 Beim Verfahren ist das Anbaugerät möglichst
nahe über dem Boden zu führen.
1.5.1.17 Bei Befahren öffentlicher Straßen, Wege oder
Plätze die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften
beachten und das Gerät vorher in den verkehrsrechtlichen
Zustand bringen!
1.5.1.18 Bei schlechter Sicht und Dunkelheit grundsätz-
lich Licht einschalten!
1.5.1.19 Sind die Leuchten des Gerätes für die sichere
Durchführung bestimmter Arbeiten nicht ausreichend, so
ist der Arbeitsplatz, besonders an Kippstellen, zusätzlich
auszuleuchten.
1.5.1.20 Ist die Sicht des Fahrers auf seinen Fahr- und
Arbeitsbereich durch einsatzbedingte Einflüsse einge-
schränkt, muss er eingewiesen werden oder der
Fahr- und Arbeitsbereich ist durch eine feste Absperrung
zu sichern.
S150/S151/S152/Z152
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