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Grundlegende Hinweise; Einleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Entsorgung - Dietz kanjo Gebrauchsanweisung

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Grundlegende Hinweise

1.1

Einleitung

Diese Gebrauchsanweisung enthält Informationen
zur sicheren und sachgerechten Benutzung des
Badewannenlifters.
Die Gebrauchsanweisung vor Inbetriebnahme des
Badewannenlifters sorgfältig lesen und alle Hin-
weise beachten, vor allem die Sicherheitshinweise.
Wenn im Text auf Abbildungen verwiesen wird,
sind diese Verweise wie folgt gestaltet: (Bild 3,1)
bedeutet Position 1 im Bild 3.
Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren.
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Badewannenlifter ist ausschließlich zum Ba-
den von Personen innerhalb der Badewanne be-
stimmt. Dabei müssen noch Rumpfkontrolle und
eine Restfunktionsfähigkeit der Extremitäten aus-
reichend vorhanden sein.
Jede andere als die genannte Verwendung ist
nicht erlaubt.
Indikation
Erhebliche Funktionsminderung/fehlende Funkti-
onsfähigkeit der oberen und/oder der unteren Ex-
tremitäten, wenn ein weitgehend selbstständiges
Ein- und Aussteigen aus einer Badewanne bzw.
wenn das Hin- und Aufsetzen nicht mehr möglich
ist. Rumpfkontrolle und eine Restfunktionsfähigkeit
der Extremitäten müssen noch ausreichend vor-
handen sein.
Chronische Krankheitsfolgen mit Funktionsein-
schränkungen der unteren und/oder der oberen
Extremitäten, die ein selbstständiges Baden nicht
mehr zulassen, wenn durch die Benutzung des
Badewannenlifters jedoch ein weitgehend eigen-
ständiges Baden ermöglicht wird und andere Ba-
dehilfen zum Ausgleich der Behinderung nicht
ausreichen.
Kontraindikation
Bei richtiger Anwendung ist keine Kontraindikation
bekannt.
REVISED 2017-02-10 – 3.2
1.3

Entsorgung

Die Entsorgung und Verwertung von Altgeräten
und Verpackungen muss gemäß den geltenden
nationalen Bestimmungen erfolgen.
Der Badewannenlifter enthält einen wiederauflad-
baren Lithium-Ionen-Akku. Altbatterien gehören
nicht in den normalen Hausmüll, sondern müssen
gemäß den nationalen Bestimmungen gesondert
entsorgt werden.
1.4

CE-Kennzeichnung

Die technischen Anforderungen an das Gerät sind
in der DIN EN ISO 10535 (Lifter) festgeschrieben
und werden eingehalten. Das Produkt entspricht
der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG.
1.5

Wiedereinsatz/Aufbereitung

Der Badewannenlifter ist für den Wiedereinsatz
bestimmt. Die Anzahl der Wiedereinsätze ist ab-
hängig vom Zustand des jeweiligen Produkts.
Bei der Aufbereitung die Aufbereitungs- und Hygi-
enerichtlinien des Herstellers beachten. Diese
Richtlinien kann der Hersteller auf Anfrage zur
Verfügung stellen.
1.6

Lebensdauer

Der Badewannenlifter ist bei bestimmungsgemä-
ßer Verwendung und Einhaltung aller Wartungs-
und Inspektionsintervalle auf eine Lebensdauer
von mindestens 5 Jahren ausgelegt.
Diese Lebensdauer kann überschritten werden,
wenn der Badewannenlifter sorgfältig behandelt,
gewartet, gepflegt und benutzt wird. Die Lebens-
dauer kann sich durch extremen Gebrauch und
unsachgemäße Nutzung allerdings auch erheblich
verkürzen.
Diese Festlegung der Lebensdauer stellt keine
zusätzliche Garantie dar.
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