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Transport/ Verpackung / Auspacken/ Prüfen; Auspacken; Hinweise Des Herstellers Für Den Fachhandel; Richtlinien, Gesetze, Normen - Dietz 000240 Gebrauchsanweisung

Duschhocker
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1.3. Transport/ Verpackung / Auspacken/ Prüfen
Der Duschhocker wird in gebrauchsbereitem Zustand ausgeliefert, von Fachhandel-Technikern,
bzw. vom Betreuungspersonal montiert und die Funktion überprüft.
Vor dem Auspacken die Verpackung überprüfen. Ist die Verpackung beschädigt, kann auch
der Inhalt beschädigt sein.
Ist der Inhalt erkennbar beschädigt, unverzüglich das Frachtunternehmen
verständigen.
Geräteschaden!
Bei Fallenlassen besteht die Gefahr der Beschädigung und Funktionsstörung.

1.3.1. Auspacken

Der Duschhocker ist komplett in Folie verpackt. Nach dem Entpacken die Folie nach den jeweiligen
örtlichen Vorschriften entsorgen.
Folie nicht verbrennen! Beim Verbrennen können giftige Gase entstehen.
Nach dem Auspacken den Inhalt auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit gem. den Lieferunterlagen
überprüfen.
1.4. Hinweise des Herstellers für den Fachhandel
Der Fachhandel prüft den Duschhocker
-
auf Vollständigkeit,
-
auf unbeschädigte Teile, hierbei insbesondere ob die rutschhemmenden Fußkappen vorhanden
und unbeschädigt sind,
-
ob die Lieferung allgemein ohne Beanstandung zusammengebaut werden kann und die
Funktion festgestellt wurde.

1.5. Richtlinien, Gesetze, Normen

Angewandte Richtlinien, Gesetze, Normen und Regelwerke:
-
Richtlinie des Rates 93/42 EWG, Medizinprodukte
-
MPG, (Medizin-Produkte-Gesetz) der Bundesrepublik Deutschland
1.6. Prüfzeichen
Stand 21.08.2006
Duschhocker
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