1.3.
Transport/ Verpackung / Auspacken/ Prüfen
Der Duschstuhl wird in gebrauchsbereitem Zustand ausgeliefert, von Fachhandel-Technikern, bzw.
vom Betreuungspersonal angepasst und die Funktion überprüft.
Vor dem Auspacken die Verpackung überprüfen. Ist die Verpackung beschädigt, kann auch
der Inhalt beschädigt sein.
Ist der Inhalt erkennbar beschädigt, unverzüglich das Frachtunternehmen verständigen.
Geräteschaden!
Bei Fallenlassen besteht die Gefahr der Beschädigung und Funktionsstörung.
1.3.1. Auspacken
Der Duschstuhl ist komplett in Folie verpackt. Nach dem Entpacken die Folie nach den jeweiligen
örtlichen Vorschriften entsorgen.
Folie nicht verbrennen! Beim Verbrennen können giftige Gase entstehen.
Nach dem Auspacken den Inhalt auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit gem. den Lieferunterlagen
überprüfen.
1.4.
Hinweise des Herstellers für den Fachhandel
Der Fachhandel prüft den Duschstuhl
-
auf Vollständigkeit,
-
auf unbeschädigte Teile, hierbei insbesondere ob die rutschhemmenden Fußkappen vorhanden
und unbeschädigt sind,
-
ob die Lieferung allgemein ohne Beanstandung zusammengebaut werden kann,
-
ob der Duschstuhl sicher gefaltet und entfaltet werden kann.
1.5.
Richtlinien, Gesetze, Normen
Angewandte Richtlinien, Gesetze, Normen und Regelwerke:
-
Richtlinie des Rates 93/42 EWG, Medizinprodukte
-
MPG, (Medizin-Produkte-Gesetz) der Bundesrepublik Deutschland
Rev.150219
Duschstuhl mit Armlehnen und Rückenlehne, faltbar
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