Aufbau- und Bedienungsanleitung
Kaminofen HARK 709
Die Aufstell- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Kaminöfen betreffenden, Vorschriften und Normen unbedingt zu
beachten (z.B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, Feuerungs-
verordnung, DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für
Schornsteinberechnungen, EN 13240 für Kaminöfen sowie örtliche
Vorschriften). Um die Einhaltung der genannten Normen und
Vorschriften zu gewährleisten, ist vor der Installation des Kaminofens der
zuständige Schornsteinfegermeister zu informieren. Er wird Sie beraten
und den ordnungsgemäßen Anschluss des Kaminofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Kaminofens ist eine ebene,
tragfähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen
besteht oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss.
Die Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen mind. 50 cm
und an den Seiten mind. 30cm über die Feuerraumöffnung bzw.
Grundfläche des Ofens hinausragt. Im HARK-Zubehörprogramm finden
Sie hierfür geeignete Bodenplatten.
Von der Rückseite und den Seitenflächen des Kaminofens ist ein Wandab-
stand von 20 cm einzuhalten.
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbeln, Dekostoffen u. a. ein Mindestabstand von 80cm eingehalten
werden (gemessen von der Vorderkante der Feuerraumöffnung). Der Ab-
stand kann auf 40cm verringert werden, wenn ein beidseitig hinterlüfteter
Strahlungsschutz vorhanden ist (Abb. A).
Abbildung A
80c m Ab sta nd zu
bre nnb are n Ba ute ilen
z.B . Mö bel n
(St rah lun gsb ere ich )
Verbrennungsluftzufuhr
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre
Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber
für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen! Kaminöfen der Bauart
A1 (selbstschließende Feuerraumtür) benötigen ein Raumvolumen von
mindestens 4m
pro Kilowatt Nennwärmeleistung. Bei kleineren Räumen,
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abgedichteten Fenstern und Türen oder sonstigen Beeinträchtigungen
einer ausreichenden Luftzufuhr (z. B. weitere Feuerstätten, mechanische
Entlüftungen) muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden,
z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Kaminofens
oder die Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder
in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller). Die
Verbrennungsluft leitung sollte mit einer Absperrklappe in Ofennähe
versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Verbrennungs-
luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu
dimensionieren.
Eine
Küchendunstabzugshaube
nach aussen, die sich im Raumluftverbund mit dem Kaminofen befindet,
kann den Betrieb der Feuerstätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie dem
Raumverbund große Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raum-
verbund durch eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder
zugeführt oder die Dunstabzugshaube muss mit einem Fensterkontakt-
schalter versehen bzw. auf Umluft umgerüstet werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für
ausreichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Kaminofens müssen die bestehenden Gesetze
der Landesbauordnung/Feuerrungsverordnung, örtliche feuerpolizei-
liche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Kaminofen muss an einen, für feste Brennstoffe geeigneten,
Schornstein angeschlossen werden. Der Schornstein ist entsprechend
den Anforderungen der DIN 18160 Teil 1 auszuführen und nach
EN 13384 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör-
programm komplette Rauchrohrsätze für jeden Kaminofen an. Die
originalen HARK-Rauchrohre und Rauch-rohrknie ermöglichen eine
einfache Montage des Kaminofens. Selbst verständlich lässt sich der
Schornsteinanschluss auch mit handelsüblichen Rauchrohren durch-
führen. Die Rauchrohre sind am Kaminofen, untereinander und am
Schornstein fest gesteckt anzubringen. Das Rauchrohr darf nicht
in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Sind andere
Feuerstätten im gleichen Stockwerk am gleichen Schornstein ange-
schlossen, muss der Anschluss mindestens 30cm höher oder tiefer
liegen als der Anschluss anderer Geräte. Es empfiehlt sich die Verwen-
dung eines Doppelwandfutters.
Zu temperaturempfindlichen oder brennbaren Materialien ist
vom Rauchrohr ein Mindestabstand von 45 cm einzuhalten.
Führt das Rauchrohr durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
so sind die Bauteile in einem Umkreis von mindestens 20 cm aus
nichtbrennbaren formbeständigen Baustoffen geringer Wärme-
leitfähigkeit (z. B. Gasbeton) herzustellen.
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
im
Abluftbetrieb,
mit
Abzug