6.
Grundlegende Sicherheitshinweise
6.1. Information
Wir haben Ihre Anlage / Maschine so ausgelegt, konstruiert und gebaut, dass sie
Ihren derzeitigen Anforderungen und dem Stand der heutigen Technik entspricht
7.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine darf ausschließlich für das Beschriften verwendet werden
Teil der bestimmungsgemäßen Verwendung ist, dass Sie dieses Handbuch lesen
und beachten.
Einige Beispiele für die NICHT bestimmungsgemäße Verwendung sind:
• Bedienen der Anlage ohne vorheriges Lesen der Betriebsanleitung.
• Verwendung inkompatibler Materialien
• Durchführung unerlaubter Änderungen
• Entfernen oder Umgehen von Schutzvorrichtungen oder Verriegelungen
• Verwendung inkompatibler oder beschädigter Teile
• Verwendung nicht genehmigter Zusatzausrüstung
8.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die Maschine wurde unter Berücksichtigung einschlägig geltender technischer
Normen konstruiert. Eine Gefährdungsanalyse wurde durchgeführt. Die Maschine
entspricht dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit
während des Betriebs.
Diese Sicherheit kann aber nur gewährleistet werden, wenn der Betreiber folgende
Punkte beachtet und deren Einhaltung kontrolliert.
.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Maschine nur bestimmungsgemäß
verwendet wird. Wird die Maschine/Vorrichtung nicht dieser Bestimmung
gemäß verwendet, so ist kein sicherer Betrieb der Maschine/Vorrichtung
gewährleistet
Die Maschine ist nur in einem einwandfreien, funktionstüchtigen Zustand zu
betreiben. Vor allem die Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit zu überprüften.
Die an der Maschine angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise dürfen
nicht entfernt werden und müssen leserlich bleiben. Des Weiten müssen die,
an der Maschine angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise beachtet
werden.
Alle Regeln und Richtlinien der Arbeitssicherheit müssen eingehalten werden.
Markierteufel_Ver.5.4.doc
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