12.
Anforderungen an das Bedienpersonal
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, die dafür sorgfältig
ausgebildet, eingewiesen und befugt sind.
Diese Personen müssen die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Dies
müssen die Bediener durch ihre persönliche Unterschrift bestätigen.
Bedienpersonal, welches eingewiesen werden soll darf nur unter Aufsicht einer mit
der Maschine vertrauten Person an der Maschine arbeiten. Eine erfolgreich
abgeschlossene Einweisung sollte von Einweiser und Eingewiesenem schriftlich
bestätigt werden.
Anerkannte Regeln der Arbeitssicherheit müssen eingehalten werden.
Das Bedienpersonal ist verpflichtet, Störungen und Schäden an der Maschine
unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
Die jeweiligen Befugnisse des Bedienungspersonals sind klar festzulegen.
Auf Wunsch kann eine Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden.
Somit wird sichergestellt, dass ihr Bedien- und Wartungspersonal die
benötigten Kenntnisse erlangt.
Markierteufel_Ver.5.4.doc
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