5.2. Einschränkung der Gewährleistung und Haftung
Gewährleitungs- und Haftungsansprüche bei Personen und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn diese auf eine der unten aufgeführten Ursachen
zurückzuführen sind.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage
Eigenmächtige Veränderung der Anlage ohne Absprache mit der Fa. Richter.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und Benutzen von Fremdteilen.
Betreiben der Anlage bei nicht funktionierenden oder überbrückten
Sicherheitseinrichtungen.
Nichtbeachten der Sicherheitshinweise, die in dieser Bedienungsanleitung aufgeführt
sind. Des Weiteren müssen die Sicherheitshinweise im Wartungsplan ebenfalls
berücksichtigt werden.
Markierteufel_Ver.5.4.doc
Seite 7 von 44