2.
Bedienung
In diesem Kapitel wird die Bedienung Schritt für Schritt für eine Standardanwendung
beschrieben. Von der Standardanwendung abweichende Vorgehensweisen werden
in der Tabelle „Bedienkonzept" (Seite 9) beschrieben.
Das Gerät wird mit dem Netzschalter an der Rückseite eingeschaltet (Position I).
Nach dem Einschalten zeigt das Gerät automatisch die zuletzt eingestellte Tem-
peratur und die zuletzt gewählte Zeitspanne an. Die entsprechenden LEDs auf der
Frontplatte leuchten. Nach dem Einschalten des Netzschalters heizt das Gerät noch
nicht auf, dazu muss die „HEAT"-Taste gedrückt werden. Nach dem Drücken der
„HEAT"-Taste blinkt die Heat-LED.
Vor und nach dem Drücken der „HEAT"-Taste können Temperatur- u. Zeiteinstel-
lungen verändert werden. Während der Aufheizphase blinkt die Temperatur-LED,
die Zeit-LED leuchtet dauernd.
Wenn die eingestellte Solltemperatur erreicht ist, wechselt die blinkende Temperatur-
LED auf Dauerleuchten.
Der Timer beginnt mit der Zeitmessung entsprechend dem eingestellten Wert nach
Drücken der Taste „START". Sobald die Zeitmessung beginnt, wechselt die Zeit-
LED von Dauerleuchten auf Blinken. Wenn die eingestellte Zeitspanne abgelaufen
ist, leuchten die Zeit-LED und die Temperatur-LED, während die Heat-LED aus ist
(Heizung ist abgeschaltet).
3.
Beeper
Temperatur oder Zeit weiterschalten:
Heizung (per Heat-Taste) einschalten:
Heizung (per Heat-Taste) vorzeitig abschalten:
Temperatur-Sollwert ist erreicht:
Starten des Timers (per Start-Taste):
Timer ist abgelaufen:
Zur Zeit ungültige Taste gedrückt
(z.B. Start-Taste wenn Aufheizen
noch nicht beendet):
Fataler Fehler,
Gerät hat sich automatisch abgeschaltet:
8
kurzer Doppel-Beep
(zwei Frequenzen)
langer Beep (eine Frequenz)
langer Beep (eine Frequenz)
achtfacher kurzer Beep
(zwei Frequenzen)
langer Beep (eine Frequenz)
sechzehnfacher kurzer Beep
(zwei Frequenzen)
kurzer einfacher Beep
(eine Frequenz)
LEDs zeigen Fehlercode
(siehe S. 12/13)
anhaltender Dauer-Beep
(zwei Frequenzen), bis Gerät über
Netzschalter ausgeschaltet wird.
RD 125_3 11/2010