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Cinemateq picture optimizer plus HD Bedienungsanleitung Seite 51

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[2] Sollte der Kunde Fehler reklamieren, obwohl sie von der Garantie ausgeschlossen sind, behält CINEMATEQ sich das
Recht vor, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
[3] Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hardware, - Software,
Installation oder Bedienung verursacht wurde, behält CINEMATEQ sich vor, den entstandenen Prüfaufwand dem
Erwerber zu berechnen.
[4] Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Jede Übertragung von Rechten und
Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Zustimmung.
6. Ergänzende Regelungen
[1] Die Garantie beeinträchtigt oder beeinflusst nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche oder sonstige
vertragliche Ansprüche des Kunden gegen seinen Verkäufer. Derartige Ansprüche können wahlweise anstelle der hier
zugesagten Garantieleistungen geltend gemacht werden. Soweit der Kunde sich entschließt, Leistungen aufgrund dieser
Garantie in Anspruch zu nehmen und diese von CINEMATEQ erbracht werden, werden gleichzeitig die gesetzlichen oder
vertraglichen Ansprüche des Kunden - auch gegen den Verkäufer des Produktes – erfüllt.
[2] Ebenso werden durch diese Garantie weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandelung oder Minderung, nicht
begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei
CINEMATEQ zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
[1] Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen CINEMATEQ und dem Kunden gilt
ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[2] Erfüllungsort von allen Garantieansprüchen ist der Sitz von CINEMATEQ in München.
[3] Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftsitz von
CINEMATEQ vereinbart. CINEMATEQ ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
8. Schlussbestimmungen
[1] Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen oder von sonstigen schriftlichen
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
[2] Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. CINEMATEQ behält sich in diesem Fall vor, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die von ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
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